Der Übergang ins Bürgertum

DER ÜBERGANG IN DAS BÜRGERTUM UND DIE ERBLICHE LINKSHÄNDIGKEIT

Für die Stadt Köln war das 14. Jahrhundert eine der schicksalschwersten Epochen, denn der soziale Umbruch, schon im vergangenen Jahrhundert angebahnt und zugleich im Kampf ein Maßstab für die Macht und Größe der Geschlechter, wuchs aus den bürgerlichen Zünften heraus bis zur Wende von 1396, als das Bürgertum sich auf Kosten der „Geschlechter“ endgültig die Führung gesichert hatte. Damit war aber das alte ritterliche Patriziat aus dem Stadtregime gedrängt, die Wurzeln seiner Blüte zerstört -es beginnt das seltsam gesetzmäßige Aussterben dieser Familien; und fast nur die von ihnen, die sich auf einen Landsitz gerettet hatten, auf den festen Rückhalt von eigenem Grund und Boden, behaupteten sich über diese Krisis hinweg für eine längere Dauer. Die Geschichte der Overstolz, Hardevust, Scherfgin, Raitz v. Frentz und einiger anderer beweist dies mit beinahe bedrückender Schlagfertigkeit.

Damals schon hatten sich die v. Bornheim im Guten und Bösen der Stadt verschworen. Der Weg, den diese ging, war auch ihr Weg, ihr Auf und Ab auch Gedeih und Verderben des Geschlechts. Es erscheint nicht als zufällig, wenn der Verfall der uralten Größe im 17. und 18. Jahrhundert auch das Geschlecht in Abstieg und Verhängnis zwingt. Die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert wie die vom 16. zum 17. und 18. bedeutet für die Erforschung unserer Familiengeschichte die schwierigste Klippe, die, wie oft bei solchem Tun, eine Art von Indizienbeweis verlangt – von jemandem wird etwas, was er ist, dadurch bewiesen, dass man aufführt, was er nicht ist, so dass nur eine Möglichkeit übrigbleibt.
Eine Einführung in die Konstellation dieser Zeit bleibt nicht zu umgehen, da das Geschick des Geschlechtes eng damit verflochten ist. Der Aufstieg des bürgerlichen Zeitalters, eine neue Bewertung der Einzelpersönlichkeit, das Aufblühen des Handwerklichen wie der Zünfte, eine beginnende Verschiebung des Ständischen, die Geburt der „freien Reichsstadt“ – das sind die Grundlagen für die Möglichkeit, wodurch ein Adelsgeschlecht nach und nach sämtliche bürgerlichen Rang- und Lebensstufen durchlaufen konnte. Der Weg dahin führte hier, das mag mit Stolz ausgesprochen werden, über die Kunst. Vielleicht geschah solches in jenen Tagen alltäglicher, selbstverständlicher und öfter in der damals noch so großzügig reichen Stadt – das schmälert nicht die Bedeutung dieses Schritts.

Das Handwerkliche konnte nicht von der Kunst getrennt werden, ein enges Hand in Hand solcher ineinander verketteter Betätigungen erfuhr keine Sprengung, Berufe waren noch Berufungen, und Ehre und Ansehen stuften sich nach der erlesenen Kostbarkeit des Stoffes, mit dem man sich Lebensunterhalt und Lebensgenuss verdiente. Die Malerei blühte jählings auf, mit ihr ein Strom des Kunstgewerbes, die Werkstätten füllten und mehrten sich, voran die der Goldschmiede, bis dahin zumeist eine den Klöstern vorbehaltene Kunst, daneben die der Maler und Wappensticker, welche einen jungfräulichen Boden betraten.

Geschwisterlich zu den Letztgenannten wiederum stand die Zunft der Gewandschneider, und das alles griff ineinander – Maler wie Goldschmiedewaren noch Schongauer und Dürer! – Zu dem Hand in Hand der künstlerischen Berufe von Goldschmieden, Malern und Wappenstickern kommt auch noch die Betätigung der Kupferstecher. Die ersten Stecher sind deutsche und niederländische Goldschmiede gewesen; sie und die stechenden Maler des 15. Jahrhunderts lebten fast ausnahmslos längs des Rheins (Peter Jessen „Der Ornamentstich“, S. 9, 13). Bei der mutmaßlichen Verwandtschaft der v. B. zu den großen Kölner Buchdruckerfamilien wie Unkel und Genepp ist auch wohl eine Betätigung als Kupferstecher anzunehmen. – Und dazu bietet die Weltgeltung der Kultur einer Stadt, die kurz zuvor die größte Europas war und eine der mächtigsten blieb, den Nährboden.

Die Annahme eines bürgerlichen Berufes war bei den v. Bornheim kein vorübergehender Entschluss in der Not, sondern ein frei gewählter Schritt, wie das Festhalten an künstlerischen Berufen durch zwei und ein halbes Jahrhundert hin durch bei der Familie beweist. Von der Aufgabe des Adels als ebenfalls freiem Entschluss will die Überlieferung in der späteren Mülheimer Linie wissen: Zwei Brüder, Ritter v. Bornheim, verfeindeten sich bis auf den Tod, worauf der eine die Stammburg verließ und nach Langel auf die Mühle zog, wo er „seinen Adel ablegte“. Diese Überlieferung trifft so nicht den wahren Sachverhalt, denn sie vereinigt auf einen einzelnen Tatsachen (mit Ausnahme der nicht nachprüfbaren Bruderzwistigkeit), die dem Geschlecht erst im Laufe mehrerer Jahrhunderte zustießen, und dann auch auf dem Umweg von Bornheim über Köln nach Langel.

Immerhin behauptet die Sage einen selbstgewählten, trotzig-eigenwilligen Entschluss. Sicher macht die Zugehörigkeit zur Stadt den entscheidenden Faktor aus, wie das ja auch bei der anderen Seitenlinie, der Schilling v. Rile, zu beobachten ist. Dass die Stammburg nach dem Erlöschen der Hauptlinie in andere Hände übergeht, findet sich häufig, trotzdem Seitenlinien – wie hier die v. Sechtem, Buschfeld usw. – vorhanden sind. In unserer noch blühenden Linie hatte die Annahme eines bürgerlichen Berufs allmählich die Ablegung der Adelsrechte zur Folge, wie das mehrfach bei in die Stadt gezogenen Adeligen wieder zu finden ist, denn dort waren jene nur hinderlich (H. F. Macco in einer Besprechung v. Kölner und Aachener Familien, Zeitschrift d. Herold, Bd. 39, S. 25). Gerade im Rheinland kann das beobachtet werden. In Bayern bestand bis zum Weltkrieg ein Gesetz, wonach Adelige, die den Beruf des Handwerkers oder Arbeiters annahmen, ihres Adels verlustig gingen (Herold 49, S. 87). Ähnlich wie bei den v. Bornheim liegt es auch bei dem Uradelsgeschlecht v. Roggenbach, von dem eine Linie um 1400 den Adel ablegte und ebenfalls in der Stadt hohe Ämter, wie das der Ratsherrnwürde, innehatte (Herold 46, S. 571). – An anderer Stelle habe ich mich mit solchen Fällen ausführlicher befasst, worauf ich hier verweise; s. Mitt. d. Westd., Bd. VIII. H. 7, S. 253-257 „Zur Frage des Übergangs einer adeligen Familie ins Bürgertum“.

Hinzuzufügen wären hier noch zwei Beispiele aus bekannten Familien: Der Urgroßvater des preußischen Generals Carl v. Clausewitz hatte zu einem bürgerlichen Beruf gegriffen und seinen Adel abgelegt; erst sein Enkel nahm ihn wieder auf (Frankfurter Zeitung v. 2.2. 1936, Beilage „Die Frau“, S. 3: Major v. Clausewitz); auch die Dortmunder Kaufmannsfamilie Mallincrodt wechselt ein einem Zweig im 15. Jahrhundert vom Adels- in den Bürgerstand (Mitt. d. Westd., Bd. VI, H. 7, S. 320). 1935 wurde der Familie Rautenkranz, die in das Bürgertum übergegangen war, das abgelegte Adelsprädikat „von“ wieder zuerkannt (Banniza v. Bazan u. R. Müller „Deutsche Gesch. in Ahnentafeln“, S. 226). – Und  schließlich war ja die Herrlichkeit Bornheim bereits im 13. Jahrhundert zeitweise in anderen Händen.
Die Überlieferung der adeligen Abstammung hat sich, wie das Wappen in fast allen Linien, bis heute durchgesetzt und überzeugt durch solch mehrfaches Auftreten besser als eine einmalige bloße Erwähnung. Namentlich findet sie sich in dem Mülheimer Zweig stark ausgeprägt, dann bei dem jetzt noch in Langel blühenden Ast, dort durch Johann Joseph Bornheim, † 1923 (s. s. 151) betont, in meiner Linie, in dem Kölner Stamm und dem seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts zu verfolgenden Hamburger Ast (s. S. 187). Dessen Verbindung muss wahrscheinlich vor 1700 mit uns hergestellt werden. Er, der schon Ende des 18. Jahrhunderts nach Norddeutschland übersiedelte, lebte bis vor kurzem ohne jede Kenntnis von rheinischen Verwandten. Hier wies Richard B., † 1896, ausdrücklich darauf hin. Endlich findet sie sich auch bei einer Westerwälder Familie Bornheim. Wichtig dabei ist außer dieser Vielzähligkeit für die Glaubwürdigkeit solcher Überlieferung, dass sie sich einmal auch bei sozial tiefer stehenden Trägern des Namens bis heute durchgesetzt hat, und dass ein andermal diese Linien mit Ausnahme der Mülheimer und des Langeler Hauptstamms, die bis in die zweite Hälfte des letzten Jahrhunderts hinein miteinander verkehrten – in keiner Verbindung mehr seit ihrer Trennung von dem gemeinschaftlichen Stammvater standen oder Anstrengungen zum Familienzusammenschluß machten, so dass diese Tradition schon sehr früh in dem Geschlecht verankert war.

Im 14. Jahrhundert besaßen die Scheiffart v. Merode bereits bedeutende Güter zu Bornheim (Richardson, Merode), was Fahne einmal dazu verführte, eine Heirat zwischen diesen und unserer Familie anzunehmen (Fahne, Salm-Reifferscheidt). Aus diesem Geschlecht sind mehrere illegitime Söhne, die sich „v. Bornheim“ nannten, hervorgegangen; so z. B. Wilhelm v. Bornheim, der von 1471 bis 1493 als Gewandschneider, Brauer und Ratsherr in vielen Urkunden erscheint, dabei 1497 als verstorben (Br. Kuske: Quellen z. Gesch. d. Kölner Handels u. Verkehrs i. Mittelalter, Bd. 11, S. 718); erscheint nur eine Tochter Caecilia, ∞ Joh. Roß, gehabt zu haben (Schrnsb. 59, S. 104 u. a.). In den Rentquittungen von 1484, Nr. 131 (Stadtarchiv) siegelt er mit dem Merodeschen Schild und dem Bastardfaden darüber, denn er war wohl der natürliche Sohn des Friedrich Scheiffart v. Merode z. Bornheim, † 1458. Aus dem gleichen Geschlecht finden sich Friedrichs I. Enkel, Gerhard Bornheim (auch Gerhard v. Merode), Schultheiß zu Borgharen, natürlicher Sohn Gerhard Scheiffarts v. Merode z. Bornheim, wie dessen Kinder Franz v. Bornheim ∞ vor 1545 N. N. und Anna v. Bornheim (Richardson, Merode). Zu der im folgenden angeführten Wappenbeziehung in unserer Familie als Beweis der Abstammung kommt die Übernahme der Vornamen; dazu tritt endlich noch eine überzeugende Tatsache, die einen Beitrag von einer gänzlich unerwarteten Seite liefert.
Schon in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts lässt sich bei den noch ritterlichen v. Bornheim Linkshändigkeit nachweisen (s. S. 38). Dass es sich auf dem erwähnten Wandbild tatsächlich um eine bewusste Darstellung von Linkshändigkeit handelt, ergibt sich aus dem beherrschten Können des unbekannten Malers, der die grobe Ungeschicklichkeit, einem turnierenden Ritter das Schwert irrig in die Linke zu geben, während das Abbild noch lebte, nicht begehen konnte. Es soll nicht geleugnet werden, dass die Malereien etwas schablonenhaft anmuten, aber das brachte damals ein zyklenhaft wiederholter Vorwurf fast stets mit sich.
Davon abgesehen zeigt der Künstler Verschiedenheiten, denn es finden sich auch Turnierende mit Lanzen anstatt der Schwerter, was die Körperfunktionen insofern schon verändert, als Lanzen nicht geschwungen, sondern gestoßen werden. Immer aber halten die rechten Hände die Kampfeswaffen (die Kopie des städtischen Konservators im Depot des Hauses der Rheinischen Heimat besitzt, wie schon gesagt, wenig von der gotischen Beschwingtheit des Originals; dieses selbst ist heute mit tapezierter Leinwand bespannt und dadurch der Sicht entzogen). Eine andere gleiche Kopie in Fam.-Arch. Bornheim, dazu Fotografien des Auffindungszustandes. Man fand die Fresken im November 1910 bei Erneuerungsarbeiten in einem hofwärts gelegenen Zimmer unter dem Schmutz und Stuck von Jahrhunderten; während der Auffindung wurden sie auch beschädigt.
Der Raum, ehemals wohl ein Festsaal, liegt auf dem ersten Stock; eine Tuffsteinwand trennt ihn heute in zwei Zimmer. Die Wandmalereien ziehen sich unmittelbar unter der Decke in einem Fries von 1,18 m Breite hin. Zwei der Paare konnten als Mitglieder der Geschlechter v. Galen und v. Merode gedeutet werden. Der v. Bornheim befindet sich an der Längswand zu Seiten des ehemaligen Kamins. Von seinem Gegner blieben uns nur blaubemalte Reste.

Der Ritter sitzt auf einem Schimmel, nach links hin, der mit seinem gelben Mantel bedeckt ist, auf dem sich der rote, weiß gegitterte Balken zweimal wiederholt. Er selbst trägt ein ebenfalls gelbes -in der Wappenfarbe -, knielanges Übergewand mit dem gegitterten Querbalken in Brusthöhe. Der rechte Arm ist hinter dem Schild verborgen – die Haltung des Schildes mit der Linken wäre einfacher darzustellen gewesen; der linke Arm, nach den Farbspuren gepanzert, schwingt das Schwert. Der Fuß, wie das ganze Bein geharnischt, ruht in einem Steigbügel. Außerdem trägt er einen einfachen Topf- oder Kübelhelm mit einem gelben, fächerförmigen Helmschmuck, einem sog. Schirmbrett, auf dem der gegitterte Balken wiederkehrt. (Bezeichnend für die derbe Unbekümmertheit des Kölner Humors, unterstützt durch den Besitzwechsel des Hauses in die Hände des selbstbewusst erstarkten Bürgertums, ist die Tatsache, dass man sich im 15. Jahrhundert damit vergnügte – Eselsköpfe über die Turnierenden zu malen!) Eine Rekonstruktion des Sälchens brachte die Jahrtausendausstellung, Köln 1925. Einer der Ritter gehört wohl der Wappengruppe Nesselrode, mit dem oben und unten gezinnten Querbalken, an, ein anderer ist ein Mitglied des Geschlechtes v. Bremt oder des der Weisen (um diese Zeit lebten Rutger v. Bremt, Vogt v. Köln und dessen gleichnamiger Vater). Aus mehreren Turnieren dieser Jahre in Köln ragt das von 1334 als das glänzendste hervor. -Die Darstellung gehört stilistisch einem Typus von Turnierbildern an, die anscheinend von Frankreich stammen; so das Fresco im Tour Ferrande de Perues (Vaucluse), um 1266 anzusetzen (abgeb. bei Jean Guiffrey: „La Peinture Francaise, Les Primitifs“, ‚1925, Tafel IV-V, Text S. 5. -Vgl. P. Clemen: Gotische Monumentalmalereien d. Rheinlande, S. 228-230, Kölner Stadtanzeiger vom 11. 9. 1910). S. Tafel 6.

Die Linkshändigkeit vererbte sich in unserer Familie bis in die Gegenwart hinein; ich selbst bekenne mich zu ihr. Bei vielen Nachkommen der Töchter des Hauses mit Männern anderen Stammes setzt sich dieses Blutserbe durch, so z. B. bei den Reichsgrafen Wolff-Metternich (s. S. 62) und zahlreichen anderen, die eine Nachkommentafel gelegentlich aufführen müsste. Die dafür noch zu leistende Arbeit wächst beinahe ins Ungeheure, bedenkt man die Verbreitung des Geschlechts, jedoch für das weite Gebiet der Vererbungslehre wäre sie von großem Vorteil, da in anderen Fällen die Quellen für die Vergangenheit bald versiegen. Auf fünftausend Menschen kommen, schätzt man, ungefähr hundert Linkshänder (Bernbach: „D. Linkshändigk. u. i. Vererbung“, Mitt. d. Westd.V., H. I, S. 23). Bei vielen ist die Anlage verdeckt, um erst bei den Nachkommen durchzudringen. (Gute Methoden, sie bei jemand festzustellen, gibt Sanitätsrat Dr. Kirsch: „Methoden d. Nachweises v. Simulation u. Übertreibung bei Unfallverletzten“, Münchener Medizin-Wochenschrift, Jahrh. 82, Nr. 28. 12. 7. 1935.) Man hat sich sogar auf die Statistik berufen, wonach Linkshändige durchschnittlich länger als Rechtshändige leben sollen. Zu den großen Linkshändern gehörten u. a. Leonardo da Vinci und Adolf Menzel.

Noch etwas macht schließlich den Übergang in das Bürgertum weiter erklärlich, so dass er mehr und mehr von einem schroffen Gegensatz verliert. Schon Hermann IV., der als erster einen bürgerlichen Beruf annahm, hatte wahrscheinlich einen Bruder, der Gewandschneider wurde, und auch sein Sohn folgte dem mutmaßlichen Onkel darin; sein Enkel begründet eine Künstlerdynastie von mehr als einem Dutzend Goldschmiede innerhalb fünf Generationen. Die Gewandschneider – wohl zu unterscheiden von den einfachen Schneidern – und die Goldschmiede bildeten die vornehmsten Zünfte und zugleich damit die reichsten; welche ständische Bedeutung ihnen zukommt, mag man daraus ersehen das aus dem erstgenannten Beruf neben vielen anderen mächtigen adeligen Familien auch „das stolzeste Herrengeschlecht von Köln“, das der Overstolz hervorgegangen ist (R. Hoeniger, „D. ältest. Urkunde d. Köln. Richerzeche“, i. d. Beitr. z. Gesch. Kölns u. d. Rhein!. S. 276).

Die Goldschmiede stellten dem Patriziat einen starken Anteil. Vermöge ihres Reichtums waren sie die Bankiers ihrer Zeit bis in das 17. Jahrhundert hinein; so ging z. B. die heutige Adelsfamilie der Pelzer v. Berensberg aus diesem Beruf hervor; und das berühmte Kölner Geschlecht der Hackeney verdankte ihm seine Macht seit dem 15. Jahrhundert. Ehen zwischen Mitgliedern von Adelsfamilien und solchen dieses Standes sind, wie auch bei den v. Bornheim, oft nachgewiesen und als ebenbürtig anerkannt worden (freundliche Mitteilung von † Prof. Dr. Witte, ehern. Direktor des Kölner Schnütgen-Museums, des Forschers gerade auf diesem rheinischen Kunstgebiet).
In den „Meistersingern“ heiratet die Goldschmiedetochter Eva den Junker von Stolzing. Die Wappensticker endlich gehörten zur Malerzunft und waren den beiden erwähnten geschwisterlich eng benachbart. Als deren Mitglieder sollten die v. Bornheim, die auch wohl selbst den Pinsel mit geführt haben, zu zwei großen Kölner Malern in Beziehung treten. Die schnelle Erlangung der Ratsherrnwürde und das Führen eines eigenen Wappens bereits durch Hermann IV. (ein weiterer wichtiger Anhalt für den Übergang zu der ritterlichen Familie, wie noch folgen wird) hat dabei auch als Hinweis mitzusprechen.
Erst am Ende des 17. Jahrhunderts kommt es, wie allgemein im Rheinland, zur Aufgabe des „von“, doch bedeutet das nur eine nebensächliche Erscheinung, von der Zeit zwangsläufig herbeigeführt – das „von“ sagte dem Geschlecht schon lange nichts mehr, weil es sich seiner Adelsvorrechte längst entäußert hatte. Es muss aber hier betont werden, das zwar bei Hermann IV. durch seine Berufswahl die Adelsvorrechte aus der Familie wahrscheinlich schwanden, jedoch ist der wirklich genaue Zeitpunkt dafür mit Sicherheit nicht zu sagen und für das 16. Jahrhundert überhaupt zweifelhaft, überblickt man die Heiratsverbindungen mit adeligen Familien zu dieser Zeit.

Übrigens erscheint noch 1779 ein Hauptmann „v. Bornheim“, Inf.-Reg. Nr. 2, in den Stammlisten der kurkölnischen Armee (Mitteil. d. W. G. Bd. I, S. 197), also ein Mann von Adel, der nicht aus der Familie Waldbott-Bassenheim hervorging, die damals im Besitz von Bornheim war. Nicht bestimmt kann das von dem am 31. 10. 1811 erwähnten v. Bornheim gesagt werden, der damals als Gestütsleiter dem Gestüt Wickrath, Bez. Düsseldorf, vorstand und in diesem Schloß wohnte (Joh. Bendel: „Köln-Mülheim i. d. Franzosenzeit“). Eine Anfrage dort förderte nichts zutage, da das heutige preußische Gestüt 1836-39 gegründet worden ist, und das vorherige ein Französisch- Napoleonisches gewesen ist, dessen Akten wohl in Paris ruhen. Ebenso zweifelhaft bleibt dies vorläufig bei dem am 19. 11. 1802 auftretenden „Herrn v. Bornheim“, erwähnt in einer Forderung des Kölner Domstifts wegen einer Wochenmesse (Inv. Domarchiv, S. 83). Enthält das Wiener Heroldsamt als zuständige Instanz vielleicht eine zweite Adelsverleihung eines Familienmitgliedes? Die Adelslexika, wie Knechke, Siebmacher usw., teilen nichts darüber mit, vielleicht aber beziehen sich die Eintragungen auf Mitglieder des Brabanter Geschlechts (s. S. 193). Bestimmt zu den Waldbott-Bassenheim gehört der Hochedelgeborene Herr v. Bornheim mit seinem Sohn, dem „jungen Herrchen“, das 1727 in St.Columba zu Köln beerdigt wurde. Dieses Geschlecht übernahm von den Merode auch deren Kölner Absteigequartier, den Bornheimer Hof auf der Brückenstraße Nr. 12, jedoch hieß das Haus früher anders und hat nichts mit unserer Familie zu tun (Fuchs: „Topographie d. Stadt Köln“, S. 105).