Von Johan II bis Peter II und Johann IX

Von Johan II bis Peter II und Johann IX  

Johann II. v. B., muss nach Vornamen, besonders seiner Kinder, zeitlichen Auftreten und Verwandtschaftsverhältnissen seiner Frau in die vierte Generation seit Wilhelm I. als Sohn Wilhelms III. s. S. 37) eingeordnet werden. Der Vorname Johann wird gerade damals in der Familie besonders beliebt, wohl durch einen einflussreichen Paten. Dass er sich zweimal bei Geschwistern findet, ist für die damalige Zeit nichts Außergewöhnliches- gerade der Vorname Johann liegt dieser Epoche sehr am Herzen, so dass ihn oft mehrere Brüder zugleich führen (vgl. Strange a. a. O. Bd. I, S. 64. Bei den v. Lyskirchen begegnet man z. B. Ähnlichem). Seine Heirat mit einer Tochter des Mitgliedes einer der bedeutendsten Kölner Familien, der Familie Gryn, bewog ihn wohl, sich in Köln niederzulassen, wahrscheinlich im Schreinsbezirk von St. Severin, wo sein Schwiegervater das hohe Schöffenamt innehatte, und wo vermutlich das Erbe seiner Frau lag. Um diese Zeit teilt sich die Familie Bornheim in ihre Hauptlinien.

Die Familie Gryn, aus welcher der sagenhafte Bürgermeister Hermann Gryn hervorging, hat sich bereits frühzeitig in die Ministerialität des Erzbischofs in einigen Zweigen begeben, trotzdem die Sage gerade von dem Gegensatz zu diesem zehrt. Damit trat sie auch ständisch den v. Bornheim nahe. So übernahm Johann II. v. B. das Grynsche Wappen von seiner Frau, deren Vater es bereits geführt haben muss, ebenfalls durch seine Gattin, eine geborene Gryn: den Grynkopf. Wenn dieser auch erst bei Johanns II. Enkel bezeugt ist, so weist das Beizeichen hierbei daraufhin, dass es bereits vorher geführt wurde (danach wird das Beizeichen wieder fallengelassen). Gerade am Rhein sind solche Beizeichen, nicht nur zur Unterscheidung von Linien, sondern sogar zu der einzelner Persönlichkeiten, zu beobachten (G. Seyler: Geschichte d. Heraldik, S. 238), ein Beitrag zu dem eigenwilligen Persönlichkeitsbewusstsein der Rheinlande unter dem Einfluss französischer Heraldik. Hier kann um diese Zeit auch häufig eine Übernahme mütterlicher Wappen verfolgt werden (Oidtmann i. d. Mitt. d. Westd. Gesellsch. f. Fam.-Kunde, Bd. I, S. 191). Dass der Sohn ein von dem des Vaters gänzlich verschiedenes Wappen führt, ist in Köln oft der Fall, z. B. noch im 15. Jahrhundert bei Brüdern Overstolz (Mitt. d. W. G. f. F. K., Bd. IV, H. 7, S. 327). Auch bei den v. Bornheim lässt sich diese Differenzierung um 1300 und früher beweisen.

Johanns II. Gattin war Catharina, Tochter des Schöffen Gottschalk von St. Severin und der Catharina Gryn v. Bergerhausen (nach dem Kölner Hofe der Familie). Fahne (Köln. Gesch!. T, 45) nennt Gottschalk „Menegin“, was der Name einer Seitenlinie der Aducht war, jedoch findet er sich so weder auf der Stammtafel der Aducht, noch auf der von Lau, der ihn nur als Godescalcus von St. Severin, Schöffe, aufführt (Mitt. d. Stadtarchivs 25, S. 380). Nach diesem urkundet er mit seiner Gattin 1240-1281. Diese war die Tochter des 1281 bereits verstorbenen Burgardus (= Burkhard)Gryn v. Bergerhausen(s. Ahnentafel 4). Zu St. Severin hatte das Geschlecht Gryn mehrfache Bindungen, wie auch die mutmaßliche Seitenlinie der Bornheim, die v. Troisdorf (s. S. 64). Die Farben des Bornheimschen Grynkopfwappens sind uns nicht überliefert, was auch von der Helmzier gesagt werden muss, die auf einem späteren Siegelabdruck leider verwischt ist. Wahrscheinlich war der Grynkopf (in Köln ein sehr beliebtes Bild), Gold auf schwarzem Grund, wie bei den Gryn. Denn deren drei meist gekrönte Grynköpfe – manchmal führten sie auch nur einen (Lau, Mitt. d. St., Bd. 26, S. 154) – im Wappen unterscheiden dieses genügend von dem Bornheimschen „Ableger“, dem einen Grynkopf, einem Mittelding zwischen Löwen und bärtigem Männerkopf, der grimmig seine Zähne fletscht. (Es sind bei ihm Einflüsse antiker Masken zu beachten. Fahne gibt in seiner Gesch. d. Bocholt eine übersicht über die Wappen mit drei“ Grynköpfen.) Ich möchte übrigens betonen, dass die Forschung für die Zeit von rund 1300-1400 noch keineswegs abgeschlossen ist, und dass noch manches darin der klaren und eindeutigen Umreißung bedarf. – Johann II. wird, nach Fahne, 1305 als wohl jung verstorben mit Frau und Kindern erwähnt, anscheinend bei einer Erbteilung seines Nachlasses. Mit seiner Frau Catharina, Tochter des Gottschalk v. St. Severin, Schöffen, und der Catharina Gryn v. Bergerhusen (s. Ahnentafel 4) hatte er die Kinder:
1.         Johann III., s. unten.
2.         ? Schilling; einen solchen Vornamen halte ich für unmöglich, wahrscheinlich nimmt Fahne irrig den Beinamen für ihn; 1305 erwähnt.
3.         Greta v. Bornheim, 1305 erwähnt (wohl Patenkind ihrer Tante Greta, Gattin Johanns I.), wie dieser wahrscheinlich Pate bei Johann III. war.
4.         Beatrix v. Bornheim, 1305 erwähnt, trägt den Vornamen von Wilhelms I. Tochter, der Nonne zu Schillingskapellen; ihre Patin vielleicht Beatrix v. Kerpen (s. S. 52).
5.         ? Hermann III. v. B., Kanonikus v. St. Aposteln und Scholastiker, † vor 14.12.1354, als seine Stelle wegen seines Todes neu besetzt wird; nach Vornamen und Stand mutmaßlich hier hinzusetzen (Sauerland, Vatikan. Archiv. IV, S. 80); nach Hermann I. v. Buschfeld getauft.

Johann III. v. Bornheim, der 1305 mit Eltern und Geschwistern auftritt, muss nach dem Wappenbeweis als Vater der folgenden angesehen werden. Auf der Stammtafel Hirzelin gibt Fahne einem Johann v. Bornheim die Tochter Druda des Ricolf Hirzelin ∞ Catharina (auch Christina, 1320 und 1354 erwähnt) 1320 zur Gattin. Bei dem Artikel Bornheim tritt dagegen Druda v. Bornheim als verheiratet mit Johann Hirzelin auf (s. Ahnentafel 5). Klarheit ist da nicht zu gewinnen, um so weniger als Fahne dem Ricolf Hirzelin mehrere Kinder zuzählt, Lau- Baumeister dagegen ihn, als Bürgermeister der Stadt Köln, mit seiner Gattin Catharina, jedoch ohne Kinder bringen. Wahrscheinlich wohnte Johann III. in Köln in der Straße „Unter Sachsenhausen“, denn dort, im Pfarrbezirk von St. Andreas, wird 1346 ein Haus Bornheim genannt (Keussen, Topographie). Sicher aber ist er mit dem „Kelner“, d. h. Rentmeister, Johann v. B. identisch, dem am 20.12.1351 mit seiner Gattin Celia von Blitza Overstolz aus dem Kölner Kloster Weiher zwei Viertel eines Weingartens und das Karstgut zu Bornheim, bisher sein Lehnsgut, auf Lebenszeit gegen zwei Ohm Wein übertragen werden (Repert. d. Klosters Cäcilien und Kl. Weiher, Urk. Nr. 302), was vor den Schöffen von Brenig beurkundet wird. Seine Kinder waren nach ihren zeitlichen Urkunden geordnet:
1.         ? Edmund I. v. B. ∞ um 1340, Nella (Fahne).
2.         ? Kirstian I. v. B., wird 1371 als Bürger von Köln aufgenommen (Kölner Bürgeraufnahme, C 655, S. 21), nach dem ungewöhnlichen Vornamen vielleicht aber auch aus anderer Familie.
3.         Hermann IV., s. unten.
4.         Sweder I. v. B., Gewandschneider zu Köln, nach dem Beruf in unsere Familie einzuordnen und in diese Generation; erwähnt 1373(Kölner Zunftakten, Bd. 483, S. 1 U. 8).
5.         ? Paul 1. v. B., 1385 im Verzeichnis der Kölner Häuserzinse zu finden (B. Hilliger: Rhein. Urbare, Bd. 1. „D. Urbare v. St. Pantaleon i. Köln“, S. 292).
6.         Johann IV. v. B., Priester und Kreuzbruder zu Köln 1399, am 26.5. in einer Urkunde mit den Brüdern dieses Konvents aufgezählt, anscheinend nur unter Adeligen (H. V. Sauerland: „Urk. u. Regest. a. d. Vatikan. Archiv“, Bd. VI, S. 501).
7.         ? Conghin I. v. B., erwirbt am 7. 8. 1400 von seinem Schwager Dederich v. Twingenberg (∞ Fye v. Nymegen) ein Haus in Köln. ∞ Hille, Tochter des verstorbenen Dederich v. Nymegen und dessenGattin Mettel (Schrnsb. 254, S. 5)

Hermann IV., nach dem Wappenbeweis Nachkomme Johanns II., war ein angesehener Mann innerhalb des städtischen Lebens, wie sein urkundliches Erscheinen beweist. 1368, am Tag nach St. Michael, am 30. 9. also, erwirbt er mit seiner Gattin „zwei Häuser unter einem Dach“ von vier Häusern unter zwei Dächern, die einst ein Haus waren, und zwar von Catharina, Witwe „des Bolandus“ (Schrnsb. 174, S. 70). Diese Häuser lagen auf dem Perlenpfuhl, zwischen den Nummern 13-21, d. h. zwischen Hohe Straße und Perlengässchen. Dazu gehörte, auch ausdrücklich in der Eintragung aufgezählt, ein Durchgang „Soe“ genannt, über den Pfuhl in der „Dravengasse“, wie es damals hieß, gegenüber dem Baumgarten „zum Paradies“. Noch 1428 finden sich diese Häuser, und zwar hölzerne, mit einer „heimlichen Kammer auf dem Erbe, vormals genannt Soe, auf dem Poele in der Dravengasse“ gegenüber dem Baumgarten sowie der Gang (Keussen, Topographie). Dicht benachbart dazu war die Schildergasse, der Sitz der Maler und Schilderer, zu deren Zunft Hermann IV. gehörte. Seine Tätigkeit erforderte, wie man heute sagen würde, künstlerischen „Geschmack“, denn „der Wappensticker war im Mittelalter ein männlicher Beruf, der nicht nur die Anbringung von Wappen und Stoffen, sondern auch sonst deren Dekoration, sowohl auf dem fertigen Kleid als auch auf anderen Textilien durchführte“ (Br. Kuske: „Quell. z. Gesch. d. Kölner Handels u. Verkehrs i. Mittelalter“, Bd. IV, S. 537). Vergegenwärtigt man sich diese Aufgabe an dem wappenbunten prächtigen Bild eines mittelalterlichen Herolds oder Ritters, an dem Fahnenprunk der Feste dieser Zeit und ihrer Dekorationen, so wird es verständlich, dass aus diesem Beruf mit seinen Ansprüchen an heraldischem Verständnis und durchdachtem Aufbau künstlerischer Kompositionen mancher Maler hervorging; ebenso ergeben sich daraus die Zusammenhänge mit den Gewandsschneidern und Goldschmieden. Nach Entwürfen des großen Malers Rogiers v. d. Weyden wurden in der Mitte des 15. Jahrhunderts Stickereien angefertigt (Fr. Winkler: „D. Meister v. Flemalle u. Rog. v. d. Weyden“, S. 4R).

Von dem zu seiner Zeit schon hochgeschätzten Maler Hugo van der Goes ist die eigenhändige Anfertigung von Wappenmalereien, Dekorationen und Fahnen für festliche Anlässe in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts überliefert (M. Friedländer: „Altniededändische Malerei, Bd. IV. Hugo v. d. Goes“, S. Il). – 1368 „feria quinta post St. Martin“, d. h. im Dezember, erwirbt Hermann IV. mit seiner Gattin die Hälfte des großen Hauses Malderbroit. Unter diesem Namen erscheint es zuerst 1367 und lag ebenfalls am Perlenpfuhl, nördlich zwischen dem Sackgäßchen und der Herzogstraße, in der Nähe der heutigen Hausnummer 16; teilweise wird es auch Roggenbroit genannt, 1589 mit zugehörigem Stall (Keussen), auf die Hohe Straße zu gelegen. 1370 setzt Hermann IV. seine zweite Gattin ausdrücklich als Miterbin an den beiden Häusern unter einem Dach ein; bei diesen steht einige Jahre vorher auch Johann Overstolz v. d. Rheingasse mit einem Anteil angeschrieben, wie auch die Gryn dabei auftreten (Schrnsb. 174, S. 75). Und wenige Monate danach, am 11.3.1371, schreiten die beiden Ehegatten zum Verkauf mit allem Zubehör, wie dem Durchgang über den Pfuhl (Schrnsb. 174, S. 76). Der Käufer ist der Meister und Maler Wilhelm v. Hede, mit seiner Gattin Jutta. Diesen Kaufakt mit den Namen der daran Beteiligten verzeichnet auch Firmenich-Richartz, nach Merlo (S. 949), und zwar sieht er in dem Käufer den berühmten Meister Wilhelm, einen der wichtigsten Männer der Kölner Malerschule, von dem die Chronik sagt „der was der beste meler in Dutschen landen“. (Diese Identifizierung wird dagegen von Stange „Mittelalterliche Malerei“ bestritten.) – Zum letzten Mal findet sich Hermann IV. am 6.2.1398. An diesem Tage geloben sechs Maler und Wappensticker, die einflußreichsten der Zunft, nämlich Johann Eckart, Goebel v. Stommel, Johann v. Santen, Hermann v. Bornheym, Arnold Krungyn und Everhard van den Baseler, dem Rat für sich und ihre Erben für jeden Schaden aufzukommen, die diesem sowie seinen Freunden und Bürgern durch die Gefangennahme und Freilassung zweier Gesellen entstanden seien. Der Anlass war, dass ein Kunststicker und ein Malergeselle in Paris angeblich ein Bild gestohlen hatten und wegen dieses Vergehens vom Rat gefangen genommen wurden. Die sechs Männer setzten ihre Siegel unter das Schriftstück; das Hermanns IV. zeigt den schon besprochenen Grynkopf mit dem Beizeichen eines Sterns, und Reste seines Vor- und Zunamens als Umschrift (Urkunde des Stadtarchivs: H. U. A. ur. 6148; abgedruckt bei H. v. Loesch: „D. Köln. Zunfturk. nebst. ander. Köln. Gewerbeurk. bis 1500″, Bd. II, S. 582). Sicher war Hermann IV. damals schon hochbetagt. Hermanns erste Gattin war Alheid v. Grevenschmelzen, von der auch als „der Grevensmelzersen“ gesprochen wird. Sie stirbt nach den beiden Eintragungen von 1368. Die zweite Gattin ist Goitgin (Verkleinerung von Gudula) N., zuerst bezeugt in der Erbeinsetzung vom Dienstag nach Remigius, also Anfang Oktober des Jahres 1370, und bei dem Häuserverkauf 1371 ohne Nachnamen erwähnt. Aus welcher Ehe die Kinder stammen, ist nicht zu sagen. – Es muss übrigens betont werden, dass Hermann einen in der ritterlichen Familie beliebten Vornamen, befestigt durch die Heirat mit den Kämmerern v. Badlem und den Herren v. Alfter, wo dieser Vorname sich besonders häufig findet, trägt, weil dies bei Aufstellungen mittelalterlicher Stammtafeln eine wesendliche Rolle spielt; dabei soll auch noch erwähnt werden, dass gerade der oft zu findende Nachnamenwechsel, z. B. bei Mennegin in unserem Fall, in einer Familie von Generation zu Generation die Kölner Familienforschung sehr erschwert, wie schon Lau hervorhebt. .Ähnlich verhält es sich auch mit dem Wappen. – Die Kinder Hermanns IV. sind:
1.         ?, mutmaßlich, Frank I. v. B., am 20. 3. 1409 als Helfer bei Johann van der Bach genannt, als dieser der Stadt Köln die Fehde ansagt (Mitt. d. Stadtarch. Bd. 28, S. 130). Im Fehde- und Geleitregister von 1389-1420 (S. 91) findet er sich als „Francois de Bornheim“ mit seinem Siegel, von dem keine Spur zu finden ist, erwähnt. 1419 (S. 141) erscheint darin ein „Montz (?) v. Bornem“, ebenfalls bei einer Fehde.
2.         Peter I. v. B., zahlt als Gewandschneider 1415 an die Stadtkasse 28 Mark und 6 Schillinge (R. Knipping: „D. Kölner Stadtrechnungen d. Mittelalters mit einer Darstellung d. Finanzverwaltung“, Bd. I, S. 72).
3.         Hermann V. v. B., 1420 (1422 ?) als „dominus“ und Zisterzienser aus der Diözese Trier, also wohl als Mönch aus einem der dort gelegenen Klöster, wie z. B. Himmerod, in Köln auf der Universität als Student der Künste immatrikuliert (H. Keussen: „D. Matrikel d. Universität Köln“, Bd. I, S.852).
4.         Johann V. v. B., s. S. 77
5.         Arnold II. (Noulde, Nolde) v. B., † vor 2. 6. 1457, als er mit seiner Tochter erwähnt wird, worin, wie noch dabei folgt, zweifellos seine Zugehörigkeit zu dieser Familie bestimmt ist. Er war Mitglied der Gesellschaft von St. Maria im Pesch, der Pfarrkirche des Domes. Die Bruderschaft sammelte und spendete jährlich Gaben zur Fortführung des unterbrochenen Dombaus. In einem Register dieser Bruderschaft von 1488 erscheint er als verstorben unter den „precursores et scholares“, den herumwandernden Sammlern, und zwar als Wagenknecht, wobei er auf den Überlandfahrten genug Gelegenheit hatte, für das hohe Ziel zu werben Fahne: „Mitt. ü. d. Art wie in alten Zeiten d. Beirr. z. d. Kosten d. Dombaues gewonnen und verwaltet wurden“, o. S.). ∞ N. N.
Seine Tochter: Elsgin ∞ um 2.6.1457 Johann v. Wipperfürth. An diesem Tag, an dem ihr Vater als verstorben erwähnt wird, erhält sie 140 Mark aus der Stiftung Haich. Diese Stiftung wurde 1452 bestätigt, und zwar im Testament des Heinrich Haich, es handelt sich bei ihr um die Stiftung einer Erbrente von 600 Gulden zur Ausstattung und Mitgift von armen Töchtern durch den nächsten Erben Heinrich Haich v. Boedrich (Büderich), Sohn des verstorbenen Johann Leuwergyn und also sicher eines Verwandten der Bornheim, denn auch Johann VI. sollte, wie noch folgen wird, noch daran teilhaben; derselbe urkundet auch bei der Witwe des Thoennis v. Wipperfürth, der wohl der Sohn des hier genannten Johann v. Wipperfürth ist (Mitt. d. Stadtarchivs, Bd. 38, S. 123, 130). 1469 findet sich J. v. Wipperfürths Hausmarke (Kuske, III, Nr. 725 a).

Johann V., * etwa um 1380-85, führt den Beruf des Vaters Hermann IV. fort und wird Wappensticker. Die Malerzunft wählte ihn 1438, 1439, 1442, 1445 u. 1448 zum Ratsherrn (Firmenich-Richartz, S. 830; Alphabeth. Verzeichnis d. Kölner Ratsherren 1396-1796), womit er auch äußerlich die Zugehörigkeit zum Patriziat erlangte. Johann V. erscheint vorübergehend als Goldschmied, nämlich 1447, als er „am Montag vor Petri Stuhlfeier“ vor der Schreinsbehörde auftritt (Schrnsb. 2}2, S. 17). Von besonderer Bedeutung wird er für uns aber durch folgendes: Am 9. 10. 1441 erwirbt er von Tilmann Vogt v. d. Burg die eine Hälfte des Hauses Roggendorf, Große Budengasse II, das wenige Zeit vorher noch im Besitz der Seitenlinie Schilling v. Rile (s. S. 49) gewesen war, und wodurch auch er in Beziehung zu Stephan Lochner trat. Denn dieser wohnte wahrscheinlich schon in dessen anderer Hälfte, Nr. 13 (Firmenich-Richartz), die er am 22. 10. 1442 auch käuflich erwarb, um sie aber am 28.8.1444 wieder zu veräußern und nach der Gegend von St. Alban zu ziehen. Es liegt nahe, dabei auch an berufliche Beziehungen zwischen Lochner und Johann V. zu denken, um so mehr, als beide Ratsherren der gleichen Zunft wurden, und unsere Familie schmeichelt sich heute mit dem Gedanken, einen kleinen Anteil an den kostbaren Bildern zu haben, da Lochner in der nachbarlichen Werkstatt Johanns V. die Vorlage für manches seiner schimmernd prunkvollen Gewänder und Gefäße sehen konnte. Johanns Wohnsitz war die „zo den Mynrebroedern werts liegende“, d. h. zu dem Minoritenkloster hin liegende, Hälfte des Doppelhauses; Firmenich-Richartz nennen ihn einen „angesehenen Künstler“ und lassen ihn bis zum 21. 7. 1451 im Besitz dieses Hauses bleiben, was ich nicht nachprüfen kann, da die als Quelle zitierte Schreinsbudmummer ein Irrtum ist (Merio: „Altköln. Malersch., S. 111, gibt Schreinsbuchauszüge, die das Haus von 1388 bis 1791 betreffen). Für das Jahresdatum ist 1452 zu setzen, denn am 21.7.dieses Jahres erbt jedes seiner Kinder von dem verstorbenen Vaterein Viertel der Halbscheid (d. i. Anteil) dieses Hauses. Davon überträgt die älteste Tochter mit ihrem Ehegatten der Mutter Drutgi’n, Witwe ihres Vaters und schon in zweiter Ehe mit Peter v. Paffrath verheiratet, ihren Anteil (Schrnsb. 468, S. 143, 144), wozu auch anscheinend nach und nach die Rechte der übrigen Kinder kommen, denn 1453 belasten Drutgin und ihr Mann Peter v. Paffrath das Haus mit einer Rente (Hypothek); am 16.8.1454 kommt eine neue Belastung hinzu, endlich verkaufen sie es ganz am 26.3.1455 an den Wappensticker Wolfgang Ryme, der es 1463 auch wieder verkauft (Schrnsb. 468, S. 145, 149, 156). Starb Johann V. an der Pest, wie Lochner, die von Pfingsten bis Weihnachten J;451 Tausende an Toten forderte? Noch einmal findet sich Drutgin mit ihrem zweiten Gatten, als sie am 21.2.1467 ihre Tochter Beelgin aus erster Ehe beerbt (Schrnsb. 482, S. 1). – Die Kinder Johanns V., † zwischen 1448-1452, ∞ vor 1441 Drutgin,† nach 1467 (∞ b vor 1452 Peter Paffrath) sind:
1.         Styngin v. B., erwähnt am 21. 7. 1452 mit ihrem Gatten Johann (v.) Panhusen. Dessen Leben bietet in manchem ein treffendes Abbild seiner Zeit. Geboren um 1432, bestimmte ihn sein gleichnamiger Vater, Bürger zu Köln, und wohl aus den Niederlanden zugezogen, zum Geistlichen. Am 18.1.1445 schreibt die Stadt Köln an vier niederrheinische Städte, Johann Panhausen der Ältere beklage sich, dass der Doisberger Bürger und Erbmarschall der geldrischen Lande Heinrich v. Boedberg seinen dreizehnjährigen Sohn Johann Panhausen vor Doisberg gefangengenommen habe. Der Gefangene, Student „klerdt“ und „geistlich geloift“ (d. h. für den geistlichen Stand bestimmt) sei auf das Schloss zum Hagen abgeführt worden. Stammte er aus dem gleichnamigen niederländischen Adelsgeschlecht, dass man sich so um ihn bemühte? Da Boedberg den Jungen nur unter gewissen Bedingungen – es ging um die akademische und geistliche Freiheit – freigeben will, plant der Vater Panhausen, vermittels des geistlichen Gerichts und Interdikts vorzugehen, wie am 13. 2. 1445 verkündet wird (Mitt. d. Stadtarchivs, Heft 36, 37, S. III/II2). Danach gibt Johann (v.) Panhausen d. Jüngere seine Absicht, Geistlicher zu werden, auf und heiratet um 1450-1452 Styngin v. Bornheim. 1468-1478 erscheint er mehrmals im Zusammenhang mit der Stiftung Haich, auch mit eigenen Nutznießungen daraus und als ihr Verwalter, wie sein Schwager Johann VI. v. Bornheim. 1475 läuft eine ihn betreffende Schuldforderung (Mitt. d. St. H. 38, S. 17. 16r. 169, r91, 197). Am 23. 2. 1470 findet er sich mit seinem Schwager Johann VI. in einer Ratsurkunde, die Wappensticker betreffend. In den Unruhen von 1482 verliert er, besonders heftig angegriffen wegen seiner konservativen Haltung auf der Seite des Rates, seine einflussreiche Stellung des Bürgermeisterschreibers und erhält am 22.7.1482 die des Fischmarktmeisters.Am 10. 10. 1483 leistet er auf dieses wie auch auf das wichtige Amt des Aufsehers auf dem Hühnermarkt den Eid (H. v. Loesch: „Die Kölner Zunfturkunden“, Bd. II, S. 120, 141, 467). 2.         Elsgyn v. B., erwähnt 21.7. 1452.
3.         Johann VI. v. B., folgt unten.
4.         Beelgin (Beilgin =Billchen) v. B., erwähnt 21. 7. 1452, † vor 21. 2. 1467, als ihre Mutter sie beerbt, und zwar mit einem letzten Anteil am Haus Roggendorp.

Johann VI. findet sich zuerst 1452 mit der Mutter und den Geschwistern; nach dem Alter seiner Kinder und seiner Schwester war er damals vielleicht schon verheiratet, wenn auch seine Gattin bei dieser Eintragung nicht erwähnt wird. (Zu den Schreinseintragungen ist überhaupt zu sagen, dass sie selten Altersrückschlüsse gestatten, wie auch Erbauseinandersetzungen darin oft erst viele Jahre nach dem Tode der Erblasser niedergeschrieben werden, so dass die Todesjahre der Betreffenden daraus nicht errechenbar sind. Ebenso geben die Eintragungen über verschiedene Geschwister zumeist nicht alle Kinder an, denn manche davon werden mit einem anderen Erbe bedacht und lassen sich häufig in anderen Schreinsbüchern entdecken.) Am 30. 3. kauft er mit seiner Frau das Haus „zur Smitten“ auf der Hohepforte, zwischen Hochpfortenbüchel und Hochpforte, später Haus Cronenberg, das er jedoch am 19.10.1464 wieder veräußert (Schrnsb. 292, S. 236, 243, 247). Er lernte zunächst das Goldschmiedehandwerk, denn kurz nach 1460 findet er sich als solcher (Zunftakten Nr. 67, Goldschmiede und Goldschläger, S. b.). Dann aber sattelt er um und wird, wie Vater und Großvater, Wappensticker. Und dieser Beruf führt auch ihn zu hohen Ehren, denn 1471 wird er als Mitglied der Malerzunft zum Ratsherrn gewählt, ebenso 1472 (Alphab. Verzeichnis d. Köln. Ratsh., hier ohne Vornamen; -Merlo: Altköln. Malerschule, S. 199). 1470 erscheint er als Wappensticker bei einer Feststellung der Stadt (H. v. Loesch: „D. Köln. Zunfturkunden“ usw.,Bd. II, S. 468), 1472 erhält er von der Stadt Geleit als Schutz auf einer Reise (Geleitsregister Br. 11, S. 234; der darin 1471 und 1497 vorkommende Conrait v. B. ist wohl wieder ein Merode, wie Jungfer Iburg v. B., auch v. Vlatten, Frau zu B., und Leisbeth v. B., eine Beissel-Gymnich; sicher gehört der 1468 vor Straelen gefallene und im Kloster Camp feierlich beigesetzte Scephardus de Bornem in die Familie Scheiffart =Scephard v. Merode z. Bornheim; s. Annal. d. H.V. f. d. N. Bd.20, S. 330). – Aber auch dieser Beruf sagte ihm nicht zu, und schließlich trat er ganz in den Dienst des Rats über, in dem er vorher die Stadtgeschicke mitbestimmte.
Am 3.6. und 6.11.1478 wird er feierlich als „burch.. greve unter dem raithuyse“ vereidigt (W. Stein: Verfass. u. Verwalt. d. St. Köln i. 14. u. 15. Jahrh., Bd. I, S. 448, 458). Der Titel Burggraf klingt stolzer, als er wirklich ist, denn er bedeutet eine Art von Beschließer, Beaufsichtiger und Festordner des Rathauses; der Schritt Johanns VI. wäre also ein Abstieg zu nennen, wenn nicht sein persönlicher Reichtum dagegen spräche, und genau dasselbe findet sich beim Vater Hermanns v. Weinsberg wie auch bei diesem, dem berühmten Chronisten von Köln im 16. Jahrhundert, selbst – die Ratsherren werden zu Burggrafen. Die Einkünfte eines solchen Amtes betrugen jährlich 150 Mark an Gehalt und Spesen, 10 Ellen englisches Tuch, Anspruch auf freie Lieferung von Wein, Bier, Brennholz und Licht (J. Th. Kuhlemann i. Stadt- Anzeiger v. 8. I. 1933 „Vergangene Geschlechter. Der Kölner Chronist d. 16. Jahrh.“); am 28.4.1484 macht ihm der Rat ein solches Weingeschenk. (Stein, Verf. u. Verw. II, 581). Dazu kommt das Amt eines städtischen Haus- und Weinmeisters. Als Hausmeister tritt er 1487 in der noch zu besprechenden Erwähnung seines Grundbesitzes auf, und zwar mit dem Vermerk „Gürzenich“ – dieses Festgebäude war damals auch städtisches Kaufhaus, in dem Johann VI. die Oberaufsicht zu führen hatte; ebenfalls mit dieser Amtsbezeichnung kommt er am St.-Petri-Tag 1496 vor, als er einen Brief des Weinmeisters von Stralsund erhalten und im Namen der Stadt beantwortet hat; 1499 findet er sich bei einer ähnlichen Gelegenheit (Briefbogen d. St. Köln, Bd. 39, S. 55; Bd. 40, S. 354).
Im Gürzenich fanden die großen Empfänge und die jährlichen Bürgermeisteressen statt. – Ebenso tritt er in Verbindung mit der Familienstiftung Haich auf. Als Cathring, Witwe des Thoennis v. Wipperfürth (s. S. 76) am 1.3.1490 quittiert, dass sie 100 Mark aus dieser Stiftung als Zuschuss für den Eintritt ihrer Tochter in das Kloster zu Burbach erhalten hat, besiegelt ihr dies Johann v. B. mit seinem Wappen, dem Grynkopf ohne Beizeichen (s. S. 73), und mit Namensumschrift (Stadtarch. Urk. Nr. 14363, abgedruckt i. d. Mitt. d. St. 38, S. 38).
Am 5.2.1492 kauft er für seine Tochter, die Nonne ist, Erbrenten, fünf Jahre später existiert vom 18.3.1497 eine Urkunde, wonach er als Hausmeister selbst den Erhalt von 320 Mark aus der Stiftung für seine schon genannte geistliche Tochter bescheinigt, und schließlich urkundet er noch 1498 einmal im Zusammenhang mit der Stiftung (Mitt. d. St. 38, S. 88, 130). – Am 7.3.1492 werden die Gewohnheiten der Stadt beim Abschluss von Handelsgeschäften mit „gesalzenen Fischen“, nämlich Heringen, dem für Köln so wichtigen Handelsartikel, festgesetzt, wobei Johann VI. als Vertreter und „geschworener Hausmeister“ der Stadt fungiert; zu gleicher Zeit wird er mit noch vier anderen zusammen beauftragt, Unterricht über die Ordnung des Kaufhauses auf dem Fischmarkt zu geben (Br. Kuske: „Quellen z. Gesch. d. Hand. u. Verk. usw.“ 11, 643 u. 75 I). – Um die Wende des 15. zum 16 Jahrhundert legt Johann sein Burggrafenamt nieder und nimmt seinen alten Beruf wieder auf, später jedoch findet er sich erneut damit. Seine Zunft wählt ihn darauf abermals zum Ratsherrn, so 1504 und 1505 (Alphab. Verz.: Merlo). Und noch in dem Schickungsverzeichnis zwischen 1513 bis 1522 findet er sich bei der Zunft der Schilderer (Stadtarch.; Verfass. u. Verwalt. C 18, Rats- u. Schickungsverzeic:hnis 1513-1522). Am 19.9.1519 verzichtet Godert Schall v. Bell auf den kleinen Marktzoll vor dem Kölner Erbkämmerer Johann v. Hemberg. Siegelzeugen sind neben diesem Frank v. Greveroidt, Lehnsmann Johanns v. Hemberg – bei ihm bereits 1481 und 1496 in dieser Eigenschaft erwähnt (Strange XII, S. 96 f.) – und Lehnsmann Johann v. Bornheim. Dessen Lehnsmannschaft geht wohl ursprünglich auf ein von Tilmann Krumme 1481 geerbtes Haus, das dritte oder vierte in der Sporgasse, „allernächst bei St. Mariengreden gelegen und mit eyner marck die man Jairlichs gilt van eyme huyse neist by dem vurs huyse gelegen“, zurück, das 1529 Jörgen I.v. B. und seine Gattin an Johann Eltmann, Münzmeister von Köln, veräußern (Strange XII, S. 89 f.). Johann v. B. wird aber nicht nur damit belehnt, sondern erwirbt es als Eigentum; die Lehnsmannschah zu dem Erbkämmerer muss aber noch auf einer anderen Beziehung beruhen – ist hier eine solche zu Haus Bornheim bei Burscheid (s. S. 12) zu suchen? Johann v. B’s Siegel von 1519 zeigt den Grynkopf, stark verwischt und deshalb für die Helmzier undeutbar; übrigens diente ein anderer Siegelstempel als der von 1490 zum Abdruck (Stadtarch. U. Nr. 160444; veröffentl. i. d. Mitt. d. St. 40, S. 80). In dieser Epoche festigen sich die Beziehungen zu der stadtkölnischen Beamtenschaft und dem dieser nahestehenden Kulturkreis, dem ausgesprochen patrizischen.
Durch einen langdauernden Prozess wird uns Johann VI. in einem Zwielicht überliefert, in dem wir unser Urteil über ihn nicht sicher bilden können. Die Rechtschaffenheit seiner Persönlichkeit scheint dabei schwer nachprüfbar zu sein, – wenn er uns dadurch aber auch wiederum in der Vorstellung näherrückt, weil ein solcher persönlicher „Zug“ einen Menschen stets greifbarer für die Nachkommen macht; erinnert sich die Familie nicht auch heute noch mit innerem Schmunzeln „des Raubritters“, Eberhards I., des „bösen Eberhards“? Zur Sache selbst: In einer undatierten Urkunde verklagt Hennes Moelner den Thys Kremer und Johann v. Burnhem wegen der Ausführung des Testaments, das der verstorbene Tillmann Krumme gen. Wynter gemacht hatte. Die Urkunde ist nach Handlung und Alter Johanns VI. etwa kurz nach 1460 anzusetzen, nicht aber, wie bei H. Keussen und E. Kuphal um 1450 (Mitt. d. St. 38, S. 20). Diese gerichtliche Auseinandersetzung tritt dadurch in ein ernsthafteres Stadium, dass der Herzog v. Jülich-Berg den Kläger befürwortet. Das Verfahren läuft auf dem Wege des Zivilprozesses gegen Johann VI. als Testamentsvollstrecker des Tillmann Krumme noch 1480, und zwar wegen der Urteilsvollstreckung in einem Prozess, der seit 1464 schwebt, zugunsten eines Engländers. Am 31. 12. 1480 führt Herzog Wilhelm v. Jülich Beschwerde über die Bedrückung der Erben des Tillmann Krumme in Köln durch Johann v. Bornheim. Dieser habe die Erben während der Krankheit des T. Krumme aus dem Haus verdrängt und sich dann an dem Testament vergangen, sie schließlich sogar nach dem Tode Tillmanns zu falschen Testamentsvollstreckungen genötigt (Briefeingänge d. St. Köln, Kasten v. 1477 bis 1480). Aus dem folgenden Jahr findet sich eine Eingabe Johanns und des Thys Kremer in dieser Sache an den Rat, die sie eigenhändig schrieben (Briefbuch d. St. K., Bd. 32, zwischen S. 297 u. 298). Der Prozeß lief aber zum Gewinn Johanns aus, denn er bleibt in Amt und Würden und erhält am 14.8.1519 sogar das Haus Salzrump aus der Erbmasse, das seine Tochter später übernehmen sollte (Schrnsb. 379, S. 51). Noch um Ipl strengt er selbst einen Prozeß gegen Johann v. Zweyvell (aus der adeligen Familie v. Zweifel) wegen Fortnahme von 6 Fuder Wein zu Wynteren (wohl Königswinter) gegen die Bestimmungen des Testaments von Tillmann Krumme an (Mitt. d. St. 38, S. 30). Dies ist übrigens seine letzte Erwähnung; er starb kurz danach, hochbetagt und mindestens fünfundachtzigjährig. 1533 wird er, bei dem Erbe seiner Tochter, ausdrücklich als verstorben bezeichnet.
Außer dem vorübergehenden Besitz des Hauses „zur Smitten“ gehörten ihm noch mehrere andere Wohnungen, deren Einkünfte ihm zugute kamen. Die Häuserliste von 12 Kölner Pfarren aus den Jahren 1487, eine Handschrift des Stadtarchivs, zählt von ihm auf: In der Friesenstraße Häuser, die an vier Parteien vermietet waren, in der Spitzengasse an drei Parteien vermietete Häuser, ein solches auch, ebenfalls vermietet, in der Pfarre von St.Severin und warscheinlich mit einem dazugehörigem Weingarten. Seine eigentliche Wohnung aber war das Haus „zum Schopp“, Mühlengasse 21, dessen heutiges Erdgeschoß noch aus dieser Zeit stammt, das übrige dagegen aus dem 16. Jahrhundert. Es ist auf der Straßenseite 7,70 m breit, nach hinten 21,40 m tief, und der Patrizierbau, eines der Glanzstücke bürgerlicher Wohnbauten seiner Zeit, wird wegen seiner Höhe heute oft „das Kölner Hochhaus der Altstadt“ genannt. Vogts behandelt eingehend seine Geschichte seit dem 16. Jahrhundert (H. Vogts „D. Kölner Wohnhaus“). Dazu kam noch, wie gesagt, 1519 das Haus „zum Salzrump“, Blaubach 11, 1483 als vier Häuser unter einem Dach und schon 1373 erwähnt. Die eigentliche Burgrafenwohnung lag seit mindestens 1478 im Saalbauerdgeschoß des Rathauses südlich an der Straße (Clemen- Vogts, Profane Kunstdenkm., S. 186).
Als Burggraf hatte Johann die ausdrückliche Verpflichtung, hohen Gästen persönlich die Geschenke der Stadt zu überreichen. Zur Amtszeit Johanns sah die Stadt Köln im Gürzenich folgende hohen Gäste (nach Clasen-Kappelmann: Gesch.-Beschr. d. Kaufhauses Gürzenich usw. Köln 1826, S. 5 H.): Im Januar 1474 Kaiser Friedrich III. mit seinem Sohne Erzherzog Maximilian, die gleichen 1475. Den letztgenannten 1477 auf seinem Hochzeitszug zu Maria von Burgund. Im Januar 1485 abermals Friedrich III. (der im Gürzenich 1486 den Herzog von Kleve belehnte), im folgenden Monat den gleichen nach der Aachener Königskrönung Maximilians, wobei die Überreichung des Ehrenweines an den Kaiser besonders feierlich vonstatten ging. Im Juni 1494 ein Bankett zu Ehren Kaiser Maximilians und seiner Gemahlin; im April 1506 den feierlichen Reichstag, im Juli dieses Jahres große Bankette. Der September 1520 sieht hier festliche Ehrungen Kaiser Karls V.; im gleichen Saal wird diesem auch Albrecht Dürer vorgestellt. Und schließlich vollzieht sich hier am 5. 1. 1531 die Wahl Ferdinands I. zum römischen König.
Mit den Stadtgeschicken kommt Johann III. auch auf andere Weise in Berührung. In den Kölner Unruhen von 1482, einem Aufstand der Zünfte gegen das Stadtregime, wird Johann VI. „burggref im Herrenhuis“ mit 30 anderen auf Seiten des Bürgermeisters genannt. Johanns Schwager Panhausen verliert dabei seine einflussreiche Stellung, erhält aber, vielleicht auf Betreiben Johanns, eine andere (Fr. Kreuter „Wanderungen durch das mittelalterliche Köln“, Bd. I, Heft V. S. 278, 283, 285, 289). Unter den 30 aufgeführten Personen erscheint auch Heinrich Haich, der Begründer der erwähnten Stiftung, die als die bedeutendste zur Ausstattung würdiger Mädchen im 15. Jahrhundert anzusehen ist. Sie kam keineswegs nur Bedürftigen zugute; Johann VI. hatte durch seine Stellung und Verbindungen Einfluss auf sie (Kuske, Handel u. Verkehr, IH, 198). Heinrich Haich gehörte zu seinen Freunden und vielleicht auch Verwandten; 1491 und 1494 ist er Bürgermeister von Köln. Zu Johanns VI. Lebzeiten hatte meistens Hienrich Sudermann dieses Amt inne, und den Patrizierfamilien Sudermann, Hardenrath und Schlößgin stand wiederum Haich nahe. In dem Aufstand von 1482 tritt Johann Broelmann auf Seiten des Rats auf; er wurde 1488 und 1491 Bürgermeister, und seine Tochter ehelichte Johann Meinertzhagen, einen Neffen der Gattin Johanns VI. v. Bornheim. Heinrich Haich besaß Verwandte und Ländereien zu Brüssel und Brügge, Johanns Schwager Panhausen trägt einen niederländischen Namen, die Kaufmannsfamilie Meinertzhagen ist in Herzogenbusch begütert – um diese Zeit orientiert sich die Familie nach den Niederlanden, dem Zentrum von Handel und Kunst. Wie Johann VI. so tritt auch Heinrich Haich mit umfangreichen Weingeschäften auf (in solchen zählt er z. B. den Herzog von Kleve zu seinen Schuldnern). Mit Wein aus eigenem Gewächs urkundet 1465 der geldrische Untertan Thys Haich v. Gulse in Köln – stand er bei Johanns VI. Sohn Thys I. Pate? Oder war dies Thys Kremer, der in der Sache des Tillmann Krumme auftritt? Auch Krumme findet sich als Großkaufmann im Handel mit den niederländischen Gebieten, vor allem aber mit England, und zwar mit den wichtigen Artikeln Tuch und Wein (für den er in den Rheingau und nach London reist). Dieser Kölner Großkaufmann, dessen Namen 1444 bis 1478 zahlreiche Urkunden aufweisen, ernannte Johann VI. als seinen Freund und Nachbarn zum Testamentsvollstrecker, denn Krumme wohnte neben Johann VI., „im alten Backhaus“, Mühlengasse 23-25 (Kuske I, S. 362, 366, 368; H, 21, 34, 52, XI3, 127, 151, 162, 597; IH, 51, 57, 79, 198, 240, 282;306, 329, 371).
Thys Kremer „von dem Berge“, Stiefsohn des Ritters Johann v. Hirtze, war ebenfalls Großkaufmann und anscheinend auch Bankier. Ab 1473 sind seine Geschäfte von London bis Venedig bezeugt. Zur Gattin hatte er anscheinend eine Engländerin, mit der er im Hause zum Palast auf dem Filzengraben wohnte. 1499 floh er infolge eines Konfliktes mit dem Rat nach Mainz, nachdem er bereits 1482, ebenfalls in bezug auf das Fischamt, wie Panhausen und Johann VI. mit diesem zusammen genannt wird. Da der Name Thys bis dahin nicht in der Familie auftaucht, auch nicht in der von Johanns VI. Gattin, wird er wohl der Pate Thys I. v. Bornheim sein (Stein I, 522 – Kuske 1I, 290, 310, 524, 638; III, 231, 267). Danach scheint uns Johann VI. als eine Persönlichkeit fassbar, die sich inmitten ausgedehnter Beziehungen einen Platz im Stadtregime sichert und mehr die Sicherheiten des Handels und Beamtentums, unterstützt durch eine konservative, geschickte Familienpolitik, erstrebt als die Labilität eines künstlerischen Berufs.
Im 16. Jahrhundert gleicht nur die Persönlichkeit Jörgens I. der seines Großvaters Johanns VI. im Sammeln von Besitz, ohne sich jedoch wie dieser dem öffentlichen Leben zuzuwenden. Johann VI. war zweimal verheiratet. Seine erste Gattin Gretgin erscheint mit ihm am 30.3.1461 und 19.10.1464, auch noch 1533 bei ihrer Tochter Catharina. jedoch schon als verstorben. Sie, von der wohl alle Kinder stammen, wie deren Auftreten beweist, war eine Tochter des Johann Meinertshagen, gestorben vor dem 18.3.1497, denn als ihr Gatte an diesem Tag bei der Stiftung Haich urkundet, siegelt mit ihm auch „Bürger und Schwager Johann Meinertshagen, des verstorbenen Johanns Sohn“; sie stammt aus der gleichnamigen Patrizierfamilie, die auch Fahne erwähnt. (Der Bruder Johann Meinertshagen wird 1487- 1511 bei Fahne erwähnt, mehrere Stammtafeln der Familie finden sich in der Genealog. Samml. G. v. d. Ketten, Bd. V, jedoch alle erst ab zweite Hälfte d. 16. Jahrh.) Ihre Mutter war Ursula v. Koeninxhofen. Gretgins Todesjahr liegt vor 1519, denn bei der Erwerbung des Hauses Salzrump wird Johanns zweite Gattin Güttgin, ebenfalls schon tot, genannt. Die Kinder Johanns VI. und seiner Gattin Gretgin Meinertshagen (s. Ahnentafel 13) sind:
1.         Johann VII., s. S. 84.
2.         Thys I., s. S. 85.
3.         Philipp I. v. B., s. S. 92.
4.         Jakob I. v. B., wird am 9.4.1504 erwähnt mit seiner Gattin Lyssin und seiner Tochter: Cilie v. B., quittiert am 9.5.1504, dass sie 24 Mark aus der Stiftung Haich (s. S. 76) als Heiratszuschuss erhalten habe (Mitteil. d. St. 31, S. 164). ∞ N. N.
5.         Gerhard II. v. B., nach Stellung und Vornamen hier einzureihen. Am 14.10.1496 erhält er von der Stadt Schutz und Geleit für eine Reise (Geleitsregister d. St. Köln, Bd. I I, S. 26I). Die engen Beziehungen des Vaters zum Rat der Stadt verlieren sich auch nicht bei den Söhnen. Am 8.7.1513 wird Gerhard mit noch zwei anderen vom Bürgermeister und der ganzen städtischen Gemeinde zu ihrem „volmachtigen Momber und Prokurator“, Bevollmächtigten also, gestellt und gekoren (Schrnsb. 483, S. 70). Die bei Philipp I. aufgezählten Kinder könnten auch die seinigen sein (s. S. 92).
6.         Druytgin v. B., Nonne. Der Vater kauft ihr am 5. 2.. 1492.von der Stadt Köln 8 Erbrenten (Br. Kuske: Quelle z. G. d. K. H. u. V. i. M., III, S. 160), und am 18. 3. 1497 erhält sie 320 Mark aus der Stiftung Haich, was ihr Vater, wie gesagt, bescheinigt; am 31.1.1509 mit diesem ,,4 oberländiche Gulden“ Rente dazu (Rentenquittung d. Stadt Köln, Nr. 54).
7.         Catharina v. B., erbt am 6. 9. 1533 von den verstorbenen Eltern, wobei als Mutter ausdrücklich Gretgin erwähnt wird, das Haus Salzrump (Schrnsb. 379, S. 57). ∞ Cyriakus Simon v. Geseke. Am 18. 9. 1536 finden sich Hermann Meynertzmann und Ciriakus Simonis v. Geyseke als Nachfolger, Erben, Schwiegersöhne und Treuhänder des verstorbenen Joh. v. B. „Burchgreiff under der Stadt Raithuiß“, des Treuhänders und Testamentsvollstrecker des verstorbenen Tillmann Krumme. Eine drei Seiten starke Auseinandersetzung befasst sich mit gewissen Schwierigkeiten, die sich für die genannten Erben hinsichtlich des Testaments T. Kr. ergeben haben (Schrnsb. 47, S. 102, 103). Bei dem ‚Testament des T. Kr. (Stadtarchiv, Test. K. 940) befindet sich eine Urkunde vom 20.12.1521, worin Burggraf Joh. v. B. seinem gleichnamigen Sohn und seinem Schwiegersohn Herrn. Meynertzmann Untervollmacht zur Testamentsvollstreckung erteilt, verhandelt „unter der Herren Raithuys“ in der Dienstwohnung Joh. Bs. Johann VI. starb bald danach, war er krank, dass er diesen Schritt, noch dazu in seiner Wohnung, tat? (vgl. Strange XII, S. 89).
8.         Hilgin, ∞ Hermann Meynertzmann, alias Hoeßwinkel, „Durwerter“ d. Stadt Köln, d. h. eine Art Kammerherr (s. b. Catharina v. B. ∞ Cyriakus Simon). 1533 tritt er mit Johann VII. zusammen auf. 9.         ? Andreas I. (Dreiß) „genaihs“ (?) v. Bornheim, † vor 10.2.1514, besitzt Anteile am Hause Reiffen, die seine Tochter erbt. Vorname und Wohnung deuten auf unsere Familie hin, denn in dem in Frage kommenden Schreinsbezirk lagen Häuser dieses Namens, eines auf dem Rheinweg, östlich zwischen Turmmarkt und Filzengraben und eines am Sassenhof 3. ∞ N. N. Ihre Tochter:
Grietgyn v. B. ∞ Ailbert v. Gennep, aus der Familie des bekannten Buchdruckers dieser Zeit. Er erwirbt am 9. 9. 1518 als Stimmeister der Stadt ein Haus mit seiner Gattin (Schrnsb. 481, S. 29).       Am 25.9.1527 beerben die vier Kinder des Ehepaares die verstorbene Mutter, nämlich Haus Reiffen; der Vater Ailbert v. G. heißt dabei Rentmeister der Stadt (Schrnsb.9, S. 21, 43).