Der Ort Bornheim mit der namengebenden Stammburg liegt in der so genannten Ville, den Ausläufern der Eifel, zwischen Köln und Bonn. Er taucht urkundlich 945 als „Brunheim“ auf, auch als „in pago Brunnensi“ (Clemen, Kunstdenkmäler d. Landkreises Bonn, S. 262 f.), und im Anfang des 9. Jahrhunderts als Brunonheim. Das alles deutet darauf hin, dass die erste Silbe nicht von dem Born, der Quelle, herstammt, sondern sich von dem Eigennamen Bruno ableitet, dem Heim des Bruno also, was sich bei der starken Entwicklung unserer Sprache um 1000 zu Bornheim wandelte. Ortsnamen, aus den Niederlassungen reicher Männer entstanden, lassen sich gerade in dieser Gegend zahlreich finden. (Aus dem Heim des Wato wird Watinheim, Wadenheim, dem des Heimword Heimerzheim.) Die Niederlassungen einzelner Personen mit ihren Verwandten und Hörigen wandeln sich zu einem Dorf. Neubildungen von Ortsnamen mit dem fränkischen Grundwort „heim“ in seiner ursprünglichen Bedeutung sollen bereits nach 700 aufhören, so dass es sich bei solchen Namen immer um sehr alte fränkische handelt. Eine Verbindung zu diesem frühen Bruno lässt sich vermittels der Geschichte der späteren Herren v. Bornheim natürlich nicht ziehen.
Die fruchtbare Gegend des Vorgebirges wurde jedoch noch früher besiedelt. (Über Klima, Wirtschaft und Bodengestaltung siehe Clotilde Ellscheid „Das Vorgebirge, ein Beitrag zur rheinischen Landeskunde“, Dissertation 1929.) Der ganze Landstrich weist Spuren römischer Wohnbauten auf; er war mit Landhäusern bebaut, was nicht verwundert, wenn man die Nachbarschaft der Colonia . Agrippinensis bedenkt. Maaßen (C. H. Ch. Maaßen „Gesch. d. Dekanats Hersel“, S. 52) sagt, dass der Kern der römischen Niederlassung die Baustelle der alten Kirche und die der Burg in Bornheim gewesen sei. Von der alten Ritterburg seien noch im Hofraum weitläufige unterirdische Gänge mit zellenartig abgeteilten Räumen, wohl ehemals Gefängnisse, erhalten. Das römische Mauerwerk bzw. das Material in den Mauern der Ritterzeit bezeugt das hohe Alter. Eigenartig ist das Zusammentreffen dieser Tatsache mit der Überlieferung der römischen Herkunft der von Bornheim. Clemen behauptet, dass keinerlei Reste der ehemaligen Ritterburg vorhanden seien, jedoch verdient Maaßen als Ortsansassiger größere Autorität. Heute erhebt sich ein Herrenhaus des 18. Jahrhunderts an ihrer Stelle; auch die Vorburg, das Torgebäude, entstammt späterer Zeit, jedoch scheint es dem alten Grundriss zu folgen und der Wassergraben davor noch an die ehemalige Burg als Anlage einer Wasserburg zu erinnern, was auch bei der Lage in der Ebene mit Sicherheit anzunehmen ist. Eine Abbildung des früheren Zustandes war nicht aufzutreiben;
die früheste Ansicht des Vorgebirges mit einzelnen Herrensitzen scheint mir ein Gemälde des Meisters der Verherrlichung Marias, tätig etwa 1460-1480, im Wallraf-Richartz-Museum, Köln (Katalog-Nr. 120), darzustellen; sie bildet hier den Hintergrund für die Stadt Köln und drei Heilige mit der Anna selbdritt als Vordergrund. Immerhin scheint die Burg besonders ansehnlich gewesen zu sein, denn eine Karte des unteren Rheinlaufs von 1583 betont den Ort „Bornem“ durch zwei Türme und Befestigungen, wie diese Karte sonst nur bei bedeutenderen Herrensitzen verfährt und die kleineren unterschlägt, .,so z.. B. Alfter, Effern usw. Schillingskapellen (s. S. 15) bringt sie ebenfalls. (Original i. d. Sächs. Landesbibl. Dresden; abg. b. E. Lehmann ,,Alte Deutsche Landkarten“, S. 37.) – (Eine Abbildung der Vorburg bei N. Zerlett: „Das Dienstbotenbuch der Herrlichkeit Bornheim“, Mitt. d. Westd. Ges. f. Farn., Bd. IX, Jahrg. 1936, Heft I, S. 16. – S. Tafel I).
Es gibt übrigens mehrere Orte Bornheim; innerhalb des Rheinlandes nach dem Gemeindelexikon von 1897 einen solchen im Kreise Mörs, Gemeinde Repelen, einen im Kreise Solingen, Gemeinde Lützenkirchen, im gleichen Kreise einen in der Gemeinde Burscheid mit 18 Einwohnern und einen ehemaligen Rittersitz, den die v. Kattenbach bewohnten; dann den hier in Frage kommenden, mit dem benachbarten Brenig verbundenen, im Landkreis Bonn mit 2.967 Häusern (1897). Weiter noch einen bei Frankfurt, einen in Rheinhessen und ein Bornhem in Belgien (Sitz eines gleichnamigen Marquisiats).
Über die Entwicklung der Lehnsherrschaft sagt Maaßen: „Hier entstand auf römischer Grundlage im frühen Mittelalter eine kurfürstliche Lehnsherrschaft mit den Hundschaften Bornheim, Hodorf, Brenig und Dersdorf. Das Weisthum von Bornheim erkennt dem Junker die Erbvogtei, freie Gerichtsbarkeit und Gewalt über Leben und Tod (,Blutbann‘ genannt) zu. Er ernannte Richter und Schöffen.“ Beim gleichen Autor heißt es weiter über das Verhältnis zum Erzbischof, dem Lehnsherrn, dass sieben von der Burg abhängige Hofgüter, darunter der Rankenberg, zwei Höfe zu Dersdorf, der Linnicher Hof zu Bornheim und der des Klosters Wenau in Hodorf, im Kriegsfalle auf des Ritters Botschaft ein Pferd und einen gewappneten Mann zu stellen hatten. Diese wiederum bot der Ritter unter seiner Führung, ein so genanntes Fähnlein also, dem Bischof an – ein Rechtsverhältnis, das den klaren Aufbau der Lehens- und Besitzgesetze veranschaulicht. Die Ritter bestanden übrigens auch ausdrücklich auf dem Titel „Vogt“, d. h., sie fühlten sich als eine Art Verwalter der bischöflichen Güter neben ihren eigenen. Die verschiedenen Besitzungen und Pachtungen selbst werden im Verlauf der Arbeit behandelt bzw. erwähnt werden.