Der Rittersitz Buschfeld liegt zwischen Liblar und Bliesheim in der Erftniederung und in einer Spitze des Dreiecks Bornheim-Lechenich mit Buschfeld-Schillingskapellen.
Seine Anlage ist wie üblich die einer Wasserburg, die Baulichkeiten selbst, wie sie heute bestehen, stammen aus dem 16.-18.Jahrhundert, und nichts mehr davon rührt aus den Zeiten her, als die Nebenlinie der Bornheim dort saß, mit Ausnahme vielleicht der Ostseite des Baues, die man in das beginnende 16. Jahrhundert datiert; jedoch sind auch dort nur die Fundamente noch früher anzusetzen. Von dem alten Herrenhaus war 1707 schon ein Teil eingestürzt, der jetzige entstand 1711 (Clemen), und der alte wurde 1739 niedergelegt, jedoch wurden noch aus seinen Resten Steine zum Bau der Kapelle in Frauenthal verwandt. (Über das Wappen => Kap. Wappen).
Herrmann I. von Buschfeld, der Sohn Wilhelms III. zu Bornheim, muss die Burg zwischen 1316 und 1318 erworben haben. Er erhielt sie anscheinend von seinem Onkel Wilhelm VI., der mit ihr bereits 1311 erscheint. Woher sie in dessen Hände kam ist nicht zu ermitteln; ihre früheren Eigentümer, die v. Gymnich und v. Kerpen treten zwar oft zu Hermanns I. Geschlecht in Beziehung, auch verwandtschaftlicher Art, jedoch bleibt dies nur ein schwacher Anhaltspunkt. Vielleicht erhielt Herman I. sie durch seine Gattin –
Hermann I. erscheint zuerst 1316 in der schon genannten Urkunde bei seinem Bruder Johann I., und zwar noch als „Hermann Halfschillink v. Bornheim“, demnach also nicht zu Buschfeld.
Als verheirateter Mann 1323 aber tritt er ausdrücklich als v. Buschfeld auf (Lau).
Hermann I. hatte zuerst vor, Geistlicher zu werden, denn 1318-1321 war er Kanonikus von St. Aposteln, wie sein Bruder, und zugleich kurkölnischer Amtmann bei Rheinberg und Liedberg, in der Krefelder Gegend.
Austritte aus dem geistlichen Stand erfolgten häufig, namentlich zu dieser Zeit; wahrscheinlich besaß Hermann die höheren Weihen gar nicht, genoss aber trotzdem die Kanonikerpfründe. Das es sich um ihn handelt und nicht um Hermann III. v. Bornheim beweist neben dem Namen auch sein zeitliches Auftreten zwischen 1316 und 1323; seine Heirat erfolgte demnach zwischen 1321-1323. (Fr. Lau: Gesch. d. Stadt Uerdingen a. Rhein, Liste d. Amtsleute, S. 137 A. Wiltrup: Rechts und Verfassungsgesch. v. Rheinberg, S. 152)
Vor dem 17.2.1334 starb er wahrscheinlich, denn mit diesem Tag tritt sein Bruder Arnold I. als „v. Buschfeld“ auf, der nicht weit davon Burg Conradsheim erbaute und Amtmann im benachbarten Lechenich wurde.
Ab 1341 aber nennt Arnold sich wieder v. Bornheim, denn Hermanns Sohn tritt das Erbe seines Vaters 1340 an, das bis zu seiner Großjährigkeit sein Onkel innehatte.
Es scheint als ob Hermanns ältester Bruder, Wilhelm IV. den Sitz zuerst erwarb, denn er nennt sich 1311 zuerst nach ihm und war außerdem Scholastiker in Kerpen;- an Elise v. kerpen kam Haus Buschfeld 1276 von ihrem Bruder Wennemar v. Gymnich. Es scheint, daß der Sitz als erledigtes Lehen neu vergeben wurde, da Elises Kinder, 1282 erwähnt, keine Nachkommen hatten (s.S. 54). – Mit seiner 1323 bei ihm erwähnten Gattin (Lau) Hadwig Birclin vom Horn, Tochter des Kölner Ratsmitgliedes und Schöffen Johann vom Horn vom Gürzenich und der Floretta Raitz (Geschlecht später Raitz v. Frentz (Ahnentafel 7)) hatte Hermann I. die Kinder:
1. Johann I., siehe unten
2. (?) N. v. Buschfeld, ∞ Carsilius Ritter v. Merode zu Buir, erw. 1337 bis 1370. Diese Ehe ist nicht sicher, doch sollen alle älteren Stammtafeln der Merode sie bringen. Carsilius v. Merode, Jülicher Hofmeister und Richter zu Düren, besaß Güter zu Konradsheim, was auch von den Buschfeld erwiesen ist; die Mutter seiner Gattin n. v. Buschfeld soll eine v. Türnich gewesen sein, was jedoch für diese Zeit nirgends durch eine solche Ehe bezeugt ist – es könnte höchstens Johanns II. v. Bornheim Gattin Greta eine v. Türnich gewesen sein, doch hieße dann die Gattin des Carsilius nicht v. Buschfeld, sondern v. Bornheim. Richardson weist Carsilius eine Nella von dem Bongart, t vor 1359, nach (Merode, S. 60), hält jedoch eine zweite Ehe nicht für unwahrscheinlich bei der Nachbarschaft der Besitzungen beider Familien. Sicher aber gehörte N. v. Buschfeld in diese Generation – das Urkunden ihres Gatten bis 1370 bedingt dies. Fahne (Salm-Reifferscheidt 116) gibt das Jahr 1337 an und nennt sie N. v. Buschfeld zu Türnich.
Johann I. v. Buschfeld bekennt am 22.3.1340, sein gleichnahmiges Schloss als Offenhaus und Lehen der Kölner Kirche empfangen zu haben durch Erzbischof Walram und verpflichtet sich, es nicht ohne Einwilligung des Erzbischofs zu verstärken, wobei er als Erstgeborener des verstorbenen Hermann v. Buschfeld erscheint, mit ihm sein Onkel Arnold I. und Wilhelm IV. als Zeugen. (Lacombl. 348; Kathalog d. Alfterschen Sammlung S. 84)
Der 1332 siegelnde Ritter Johann v. Buschfeld (Lacombl. 365) ist aber sein Onkel Johann II. zu Bornheim. 1352 besiegelt Ritter Johann v. Buschfeld als Zeuge eine Urkunde /Lacombl. 369, Anmerkung); es ist am 29.8., und zwar mit seinem späteren Schwiegervater Arnold Unbescheiden v. d. Brole zusammen, der wiederum bei Schwiegervater Diethrich Pythaen v. Nörvenich darin auftritt, dem Amtsgenossen und Freund von Johanns I. Onkel Arnold I. (s. S. 35). Am 15.12.1362 tritt er als Zeuge in dem Ehevertrag zwischen Lyse v. Guldenau und Philipp Scherfgin auf. 1366 erscheint er mit Gattin vor dem Kölner Gericht, endlich 1368 mit ihr vor Gericht des Klosters St. Maria zu den Stufen in Köln, denn er „steckte in großen Schulden“, und seine Burg wurde diesem Kloster wegen siebzehn Jahre lang nicht gezahlter Lehnsabgaben und Zinsen angewiesen (Fahne; Kat. d. Alfter Samml. Bd. 22, Nr.2732)
Über die Verpfändung der Burg gibt Simon – der übrigens auch Wilhelm I. zu ihrem Besitzer macht, die Namensgebung Buschfeld jedoch später ansetzt- einige, schon kulturgeschichtlich interessante Einzelheiten (P.Simon: „Bliesheim, Kr. Euskirchen“, S. 67): Wegen der Verschuldung Johanns v. B. geriet die Burg zum Teil in Pfandbesitz des Stiftes Mariengraben in Köln (das auch mit dem Pfarrsprengel Bliesheim, wozu Buschfeld gehörte, in engster Beziehung stand), und dieses leitete ein Lehensverhältnis davon ab. Dabei stützte man sich auf ein Zeugnis des Amtmanns Gottschalk v. Cornu (= vom Horn, eines Verwandten von Johanns I. Mutter) und der Bliesheimer Schöffen von 1337, wonach der Kanoniker Gottschalk dem Vater Johanns I., Hermann v. B., die Belehnung zuerteilt hatte, dazu die Verpflichtung einer jährlichen Hühner- und Fruchtlieferung. 1358 soll nun Johanns Besitz gerichtlich festgestellt, und das übrige dem Stift abgegeben werden. Da die Burgherren jedoch eine 17jährige Pachtschuld hinterließen, verfielen sie nach zehnfacher Mahnung der Exkommunikation, der schwersten Strafe in der Ausschließung von kirchlicher Gemeinschaft, die danach durch mehrere Geistliche der Umgegend öffentlich verkündigt wurde.
1367 brachte die weltliche Macht dies wieder in Ordnung, worauf der Bann gelöst wurde. Zur Erinnerung daran statteten 1370 die Freunde Johanns I. dem Kapitel von Mariengraden für die Aufhebung der Kirchenstrafe und den Verzicht des Amtmanns v. Cornu auf weitere Rechte an Buschfeld ihren Dank ab.
Die Überweisung des Hauses an Mariengraden für das dem Besitzer geliehene Kapital nebst Zinsen bezeugt Erzb. Walram 1368. Aus dem Anrecht des Kanonikers v. Horn geht anscheinend hervor, das die Belehnung mit Buschfeld auch im Zusammenhang mit der Familie von Hermanns I. Gattin erfolgt ist. — Simon gibt (S. 70), außer der weiteren Geschichte der Burg in Händen der Quadt, einen Lageplan derselben von 1810, woraus die bauliche Situation der alten und neuen Burggebäude, des Wassergrabens usw. hervorgeht. Jedoch behielt Johann I. nichtsdestoweniger seine geachtete Stellung bei. Am 29.10.1372 finden wir ihn unter den Mannen des Erzbischofs als Ritter (Lacombl. 748), und endlich beweist das besonders eine Erwähnung vom 10.9.1375. In einem Prozeß zwischen dem Bischof und der Stadt Köln mit 89 Bürgern, einem Niederschlag der dauernden erbitterten Streitigkeiten, war dem Erzbischof durch das Urteil des kaiserlichen Hofgerichts Recht zugesprochen worden. Johann v. Buschfeld, dessen Vasall, sollte seinen Lehnsherrn in die beschlagnahmten Güter der verklagten Bürger einsetzen. An dem genannten Tage erklärt Johann mit ein paar Genossen, daß dem Auftrag Folge geleistet worden wäre und Johann selbst von dem Kölner Stadttor einen Holzspan abgetrennt habe — ein uraltes Sinnbild der Besitznehmung —‚ und daß er diesen Span mit der Gerichtsentscheidung dem Kirchenfürsten überreicht habe (Lacombl. 772). — Noch einmal hören wir von ihm: 1378 verspricht Ritter Kostin vom Horn bei den Ansprüchen der Geschworenen zu bleiben in Sachen des Johann v. Buschfeld; es handelt sich um eine Landfriedensurkunde und demnach Beilegung einer Fehde, wahrscheinlich zwischen den beiden darin genannten Männern in der Angelegenheit der Buschfelder Pfändung (Inv. 291, Nr. 62).
In der Erwähnung von 1368 im Verzeichnis der Alfterschen Sammlung heißt Johanns Gattin Ida, wie eine seiner Enkelinnen; auf denselben Vornamen weist auch wohl die Eintragung an gleicher Stelle von 1366 hin. Nun bescheinigen am 9.2.1367 Kunigunde v. Buschfeld mit einem Siegel „Buscheim“ (!) und Ritter Werner Quatermart den Empfang von Geld für Kunigundes Sohn Hermann, nämlich den Sold, den sich Hermann vor Burg Hemmersbach bei der Stadt verdient hat; diese Burg wurde am 28.12.1366 als Raubnest durch die städtischen Truppen zerstört, wobei ihr Besitzer Johann Scheiffart v. Merode mit drei Söhnen und zehn anderen Rittern aufs Rad geflochten wurden (Richardson, Merode, S.73)
Kunigunde war also die erste Gattin Johanns I. v. Buschfeld. Auch eine Tochter trägt diesen Vornamen. Starb Kunigunde im gleichen Jahr, da 1368 Ida als Gattin auftaucht, oder ist diese überhaupt ein Irrtum, dem auch Fahne zum Opfer fiel, als er Johann eine Gattin Ida gab? Dem steht aber wieder Johanns Enkelin gleichen Namens entgegen; so muß man also zwei Ehen annehmen. Trotzdem scheinen mir alle Kinder aus Johanns erster Ehe hervorzugehen, von der Tochter Kunigunde ist es wegen des Vornamens anzunehmen, von Hermann bewiesen, der Sohn Wilhelm wird 1404 von dem Bruder der Kunigunde ausdrücklich Neffe genannt, zusammen mit seinem Bruder Hermann; der dritte und nach dem Auftreten jüngste, Johann II., wird nie irgendwie als Stiefbruder kenntlich gemacht, der vierte schließlich, Diethrich, trägt den Vornamen von Kunigundes Großvater Pythaen v. Nörvenich, dem Freunde Arnolds I. Die Tochter Bela des Pythaen v. N. war die Gattin des Arnold Unbescheiden v. d. Brole (dessen mutmaßlicher Vater 1333 Burgmann zu Lechenich war), und dieses Ehepaar sind die Eltern der Kunigunde Unbescheiden v. d. Brole; ihr Bruder Goddert, Vogt zu Palmersdorf, war mit Metza v. Lechenich getraut (Inv. v. St. Caecilia 187; Fahne; E. v. Oidtmann, „Bollheim und seine Besitzer“, i. Zeitschr. d. Aachener Geschichtsver. Bd. VI, S. 135).
Auf der Urkunde von 1367 findet sich Kunigundes Ehewappen: ein gespaltener Schild, rechts ein Balken, darüber ein sechsstrahliger Stern, die linke Hälfte zeigt den gegitterten Balken, darüber einen Stern (Samrnl. Oidtmann). Die Kinder Johanns I. v. B. ∞ Kunigunde Unbescheiden v. d. Brole (s. Ahnentafel 8):
1. Diethrich I. v. B., Ritter, Vasall des Grafen Arnold v. Blankenheim, den Wilhelm I. bittet, seine ihm übergebenen Güter in „Boysche“ als seinem Bruder zu übertragen (Schannat, „Eifflia Illustrata“, Manuskript v. 1801,S. 219).
2. Wilhelm I. v. B., s. S. 51.
3. Hermann II. v. B., s. S. 59.
4. Johann II. v. B., öffnet 1394 sein Schloß mit seinen Brüdern dem Grafenv. Blankenheim, d. h. erkennt diesen als Lehnsherrn an. 1396 sagt er mit Reynard von Berge, Johann v. Gysenbroich und Christian v. Berge der Stadt Köln Fehde an, wobei er anführt. Am 12.1.1397 schließt er einen Fehdestillstand für eine bestimmte Zeit „bis up den yersten sundaich in der vasten“ (Ennen, Quellen, Bd. VI, S.477,487). Am 30.11.1397 siegelt er mit seinem Bruder Wilhelm, 1411 mit seinem Bruder Hermann. 10.9.1390 nennt Glais v. Otzenrath ihn seinen Neffen (Briefeingänge d. St. Köln, Nr. 245B und 247B) ∞ Fia v. Hemberg (Samml. Oidtmann).
5. Catharina v. B. ∞ Winrich v. Hemberg. Das Ehepaar verkauft dem Knappen Gerhard v. Erpe Erbrechte, die dieser am 9.9.1361 für 200 Mark weiterverkauft (mv. Domstift, II 1202).
6. Kunigunde v. B. ∞ vor 1392 Hermann v. Tomburg (Seitenlinie d. Grafen v. Müllenark). Sie erheben am 3.4.1403 Ansprüche auf von Wilhelm I.v. B. abgetretene Ländereien, siehe dort.
7. ? Christian I. v. B., am 14.4.1394 mit Conghien v. Lechenich (seiner Mutter?) und Mettilde Mies zu Köln als Erbe der Mechtild, ∞ Peter v. Merzzenich, erwähnt (Schrnsb. 354, S. 74, 94).
Wilhelm I. nimmt als Hofmarschall wiederum eine bedeutende Stellung am bischöflichen Hof ein. Als er seinem Bruder Diethrich I. seine Güter zu „Boysche“ (Busch?) übergibt, ist er noch Vasall des Grafen v. Blankenheim, und das bleibt er auch bis nach 1394, dem Jahr, in dem er diesem mit seinen Brüdern sein Schloß, also Haus Buschfeld, zu Lehen aufgetragen und „geöffnet“ hat, wie der schöne bildhafte Ausdruck dafür lautete. Mit seiner ersten Gattin erscheint er am 8.1.1396, 13.11.1397, 30.11.1397, dabei auch sein Bruder Johann, dann am 6.12.1397 und am 25.6.1398 (Inv. d. Carthäuserkl. 169, 225, 227, 594, 604, 209, 210, 224, 226, 227, 231, 170, 169, 209, 249, 252, 272, 316). An Land besaß er solches im Trevelsdorfer Feld (Troisdorf?), einen Busch bei Walberberg und Grundstücke bei Vochem und Kendenich — wohl alles uraltes Erbe der von Bornheim; dazu sein Land in Buschfeld selbst. Mit seinem Sohn Hermann, seiner Gattin und der Einwilligung seines Bruders Johann verkauft er am 30.3.1403 dem Kanonikus von Mariengraden zu Köln, Johann Stolle, 120 Morgen Ackerland und 30 Morgen Busch im Bliesheimer Feld zusammen mit einem Hof in Bliesheim; der Kaufpreis betrug 500 rheinische Gulden, und die Verkäufer verzichteten auf alle Anrechte darauf vor dem Statthalter der Mannkammer von Mariengraden und den Lehnsmannen, den Knappen Gerard und Conrad v. Meckenheim, was sie mit ihren Siegeln bekräftigten. Vom gleichen Tag findet sich auch die Quittung Wilhelms über die erhaltene hohe Geldsumme. Aber der Verkauf dieses alten Erbes sollte nicht so reibungslos vor sich gehen, wie es vielleicht geplant war; Wilhelms eigener Schwager, Hermann v. Tomburg, erhob plötzlich Ansprüche, und am 3.4.1403 sahen sich die Brüder Wilhelm und Hermann v. Buschfeld genötigt, dem Stift Mariengraden und seinem Kanonikus Johann Stolle gegen den fordernden Schwager Schutz zu versprechen und die abgetretenen Güter dagegen zu verteidigen (Inv. Mariengrad).
Mit seiner zweiten Gattin muß er am 10.5.1410 eine Schuld von 18 Gulden bei Gerard v. d. Walde zu Lechenich anerkennen und vor den Schöffen zu Lechenich 12,5 Sumber Korn, die sie von dem Brauer Coentze zu Dirmerzheim und dem Müller Johann Scheynen zu Brugge jährlich erhalten, verpfänden (Annal. d. hist. Ver. f. d. Niederrh. Bd. 71, 5. 141). Dasselbe bekunden sie noch einmal am 23.5.1415 beide Urkunden liegen im Pfarrarchiv von St. Aposteln. Trotz solcher Besitzverminderungen bleibt noch ein großer Reichtum zurück. — Die zweite Gattin, durch Vater und Mutter Erbin mächtigster Kölner, ja rheinischer Namen, bringt ihm Grundbesitz in der Stadt zu, so am Mittwoch nach Cantate 1422 Haus Opladen in der Witzgasse, das er durch seine Schwiegermutter erhält, aber an Goebel v. Lülstorp weitergibt (Schrnsb. 296, S. 92, 95). 1405 sagt er dem Grafen Adolf v. Berg Fehde an, dabei sind seine Knappen Jakob und Godert v. Metternich. Als am 10.12.1427 drei erzbischöfliche Räte bestimmt werden, um wieder einmal zwischen Erzbischof und Stadt zu vermitteln, gehört Wilhelm I. zu ihnen; und zu den Zeugen gehört er als Ritter auch, als sich der Erzbischof am 20.12.1424 mit Gerhard v. Cleve, Grafen v. d. Mark, verbündet (Annal. Bd. 56, S. 66; Bd. 32, S. 102). Sein Wappen, den gegitterten Querbalken und einen gekrönten Helm mit Hundekopf über dem Schild, setzt er als Sieglzeuge am 1.12.1425 auf eine Erburkunde des Ritters v. Dadenburg und seiner Gemahlin Lysa v. Drachenfels (Annal. 55, S. 328). Und am 5.5.1421 hat er sein Siegel unter eine langatmig-feierliche Verfügung seiner Schwiegermutter gedrückt, worin diese mit ihm, als erzbischöflich kölnischem Hofmeister, und ihrem zweiten Schwiegersohn, Johann v. Hochstaden, sowie deren Gattinnen, dem Kloster Maria im Kapitol eine viermal jährlich abzuhaltende „Erbmemoria“ für sich, ihren Gatten, ihre Töchter und Schwiegersöhne sowie alle anderen Verwandten und Freunde stiftet; an Stiftungen dafür werden aufgezählt: drei Renten im Betrag von 10 Mark aus dem Erbe zu Hohenhuyse in Köln, drei Mark aus einem Haus in der Sporgasse bei St. Mariengraden, fünf Mark von Morgen Land zu Thorr bei Bergheim im Lande Jülich, die innerhalb vier bis fünf Jahren mit einem Malter Weizen abzulösen seien. Als am 10.3.1426 seine Tochter Ida mit ihrem Gatten der Äbtissin des ebengenannten Klosters mehrere Morgen und Renten verkauft, ist Wilhelm I. wieder unter den Siegelzeugen (Inv. Maria i. Capitol, 88 u. 95). Im Jahr 1435 besiegelt er eine Verkaufsurkunde eines Verwandten seiner Frau, des Goedart v. Gleuel (Annalen Bd. 83, S. 8). Sein vorletztes Auftreten aber ist der Verkauf des 1431 von seiner Schwiegermutter erhaltenen Hauses „zu dem Broille‘ auf dem Heumarkt, im Jahre 1436 mit seiner Gattin zusammen (Schrnsb. 213, S. 81, 87). Die Urkunde, die ihn am 29.9.1441 noch als Zeuge erscheinen lassen will (Sauerland: Urk. u. Reg. z. Gesch. d. Rheinl. a. d. Vatikan. Archiv, Bd. VII, S. 425), ist entweder eine Fälschung oder irrig datiert, denn seine Gattin heißt am 17.8.1437 ausdrücklich Witwe. Fahne läßt Wilhelm I.1435 von seinem Neffen Johann dessen Anteil an Buschfeld kaufen, was auch wohl zutrifft; wollte Wilhelm kurz vor seinem Tod noch einmal den ganzen Besitz in seinen Händen vereinen, in einer Ahnung, daß er seinem Haus bald für immer entgleiten würde? Am 15.2.1436 siegelt er mit dem Drachenhaupt (Oidtmann).
Mit seiner ersten Gattin finden wir ihn vom 8.1.1396 bis zum 30.3.1403. Jutta v. Luynrich war vor ihrer Ehe mit Wilhelm I. v. Buschfeld bereits mit Hermann v. Hersel verheiratet, der vor 1396 starb, und ihre Tochter sollte wieder ein Mitglied dieser Familie ehelichen. Ihr Vater war Arnold v. Luynrich, auch Lunrecke (= Longerich), Battilarius des Erzbischofs, der am 30.11.1397 bei der Tochter und ihrem Gatten als verstorben erwähnt wird; ihre Mutter war N. Ailde genannt Nerendorp, denn Lebrecht genannt Ailde v. Nerendorp mit seinen Schwestern nennen Jutta am 25.6.1398 ihre Nichte und deren Gatten Wilhelm I. ihren Schwager, eine Verwandtschaftsbezeichnung, die immer ein angeheiratetes Verwandtschaftsverhältnis ausdrückt, zumeist das eines angeheirateten Neffen oder Stiefsohnes. Haus Longerich fiel dadurch an die v. Buschfeld.
Jutta starb zwischen 1403 und 1410, denn am 10.5.1410 finden wir Wilhelm zum erstenmal mit seiner zweiten Frau, Elisabeth Birclin vom Horn, Tochter des Franco Birclin v. Horn und der Bela Overstolz v. Effern genannt Hall (s. Ahnentafel 9). Sie muß bedeutend jünger als ihr Gatte gewesen sein, denn nach Fahne lebte sie noch 1463 in zweiter Ehe mit Heinrich Kolf v. Vettelhoven verheiratet; ihr Vater starb zwar schon vor 1412, jedoch ihre Mutter erst nach 1429 (E. v. Oidtmann i. Mitt. d. Westd. Ges. f. Fam., Bd. IV, Heft 7, S. 325). Als Wilhelm I. und seine Gattin am 3.11.1418 das Haus „zum Spiegel“ auf dem Kölner Altermarkt erben, setzen sie der Schwiegermutter und Mutter Bella eine Rente daran aus (Schrnsb. 43, S. 20). Außerdem gehört Elisabeth das Schützengut zu Stotzheim, das sie 1437 ihrem Schwager Johann übertragen läßt. —
Die Kinder Wilhelms L, aus erster Ehe mit Jutta v. Luynrich:
1. Hermann III. v. B., am 30. 3. 1403 bei dem Landverkauf erwähnt.
2. Ida v. Buschfeld, ∞ vor 10.3.1426 Hermann v. Hersel, Knappe. Von Ida, bei der an dem genannten Tag ihr Vater siegelt (Inv. Maria i. Capitol 91) und die noch 1451auftaucht (Mitt. d. Westd. Fam. I. S. 165) ist es nicht sicher, ob sie aus der ersten Ehe Wilhelms stammt; ich nehme dies aber wegen ihrer gleichnamigen Großmutter und der Heirat von Wilhelms erster Gattin, ihrer Mutter also, mit Hermann v. Hersel, an. Auch tritt sie nicht 1462 mit Johann V. und dessen Schwester Sybilla auf (Oidtmann setzt sie ebenfalls hierhin).
Aus zweiter Ehe mit Elisabeth Birclin v. Horn:
3. Johann III. v. Buschfeld. Er siegelt am 31.7.1427 beim Schultheißen und den Schöffen v. Vettweiß (Inv. Mariengraden 149). Am 8.6.1447 erhält er 65 Gulden für seinen erschlagenen Bruder Wilhelm (II.) von Ritter Everhard Quad. Diesem verkauft er dann am 1.3.1448 „sein Schloß, Burg und Haus Buschfeld mit Türmen, Portzen“ usw. für 1500 Gulden. (Everhard überträgt es 1451 seinem Bruder Johann. Diese Linie der v. Quadt nannte sich von da ab v. Quadt-Buschfeld, und wurde so in den Freiherrnstand erhoben. Bei ihrem Aussterben fiel der Besitz 1757 an die v. d. Leyen-Adendorf, danach an Loe-Wissen und schließlich an die Reichsgrafen v. Hoensbroich-Haag, in deren Archiv die späteren Urkunden bezüglich Buschfeld liegen. Heute ist es als Mittelpunkt eines Gutsbetriebes in bürgerlichem Besitz. 1707 war bereits ein Teil des „schwarzen Turmes“ eingestürzt; das alte Herrenhaus wurde 1739 ganz niedergelegt, während bereits 1711 ein neues entstand. — (Eine westfälisch-bürgerliche Familie Buschfeld hat nichts mit dieser hier zu tun.) — 1451 beurkundet Johann v. B. den Verkauf seines Hauses Luynricke an Johann Quad (Staatsarchiv Münster, kurköln. Lehensregister). Es handelt sich dabei sicher um Longerich (bei Köln), das wohl durch Jutta v. Luynrich, seine Stiefmutter, an die Familie gefallen war. 1454 findet er sich in der Kölner Erbauseinandersetzung mit seinen Geschwistern. Diese begann am 16.12.1446, als seine Mutter, mit ihrem zweiten Gatten, „Heinrich Kolv v. Vettelhoven dem Alden“ verheiratet, für ihn und seine Schwester Gertrud und Beylgin eine Erbrente festsetzt am Haus Kassel in der Bechergasse. Die gleichen, ohne Gertrud, erben am 16.3.1454 das Haus „zum Jueden“ auf dem Turmmarkt zu Köln (Schrnsb. 46, S. 73, 98; Schrnsb. 481, S. i8o). Am 14. 9. 1462 findet er sich mit Gattin, Schwester und Schwager, als er von seinen Eltern in Köln Grundbesitz erbt (Schrnsb. 379 S.47). Eine Urkunde vom 27.5.1463 meldet sein Auftreten bei seinem Schwager Johann Wolf v. Rheindorf (Inv. St. Pantaleon 389). Vom 18.2.1463 existiert ein „Schaderzbrief“ Bertram v. Nesselrodes, Ritter Alff Quadts, Herrn zu Ellner, Bürgen gegen Johann v. Buschvelde wegen eines Betrages von 18oo Gulden (Mitt. d. Stadtarchivs, Bd. 38, S. 144). Bei der Heirat seiner Tochter 1477 wird er als verstorben bezeichnet. — ∞ Margarethe Wolf v. Rheindorf (= Schwarzrheindorf b. Bonn) brachte das Haus Rheindorf an die Familie; Tochter Friedrich Wolfs v. Rheindorf und der Greta v. Erp. (∞ b. Hermann Rost v. Dirmerzheim), 1477 Witwe (s. Ahnentafel 10).
Ihre und Johanns III. v. B. Kinder:
a) Wilhelm III. v. B. † vor 1484. b) Elisabeth, erhält den Hof zu Erp, wohl von ihrer Großmutter mütterlicherseits herrührend, als Mitgift. ∞ 18.10.1470 (Eheberedung Archiv Gymnich) Adolf Quadt v. Roide, auch v. Unterbach und Vogt v. Mettmann, † vor 1517. Das Ehepaar stiftete die Kapelle am Haus Unterbach (0. R. Redlich: „Jülich-Bergische Kirchenpolitik“, Bd. II, Teil 2‚ S. 199). Am 8.4.1475 erscheint es im Quadtschen Erbvertrag (E. v. Hammerstein: „Urk. u. Reg. z. Gesch. d. Burggrafen u. Freiherrn v. Hammerstein“, S. 451). 1519 findet sich Elise v. B. noch mit ihrem verstorbenen Gatten und dessen gleichnamigem Sohn (Annal. 41, S. 318). c) Margarethe, † nach 1530. (Nach Sammlung Oidtmann falsche Ahnen auf zwei Stammbäumen auf Schloß Gymnich, die Oidtmarin aber ebenfalls falsch verbessert.) Sie brachte ihrem Gatten — dem sie 21 Kinder gebar (Fahne) — als Mitgift: Haus Rheindorf, Höfe zu Spurck, Pingsheim, Conradsheim, das Recht am Hause Huysen im Lande Jülich (bei Aldenhoven) usw. ∞ 31.5.1477 (Eheberedung Gymnich) Adolf v. Gymnich z. Vischel. Die Eheberedung nennt u. a. auch die Eheberedung ihrer Mutter mit Hermann Rost, die deren Stiefschwester Elisabeth ∞ Ritter Steffen v. Anstel sowie alle Forderungen, welche die Eheleute Johann v. Buschfeld und Lißgin hinterlassen haben. Zeugen: Stephan v. Anstel, Otto (I.) v. Buschfeld, Adolf Quadt v. Buschfeld.
4. Wilhelm II. v. B. Er wurde 1447 von Johann Herrn v. Saffenberg-Tomburg und Landskron erschlagen. Sein Bruder Johann bekundet am 8.6.1447, daß sein Streit mit dem edelen Herrn v. Saffenberg wegen Tötung seines Bruders Wilhelm durch Schiedsspruch des Ritters Everhard Quad und dessen Bruder Lutter sowie der Brüder Peter und Gise Kessel v. Nürberch (= Nürburg) geschlichtet sei, und daß dem Johann über 65 Gulden für ein Pfand ausgezahlt worden sei durch Everhard Quad (Archiv Landskron, Samml. Oidtmann).
5. Sybilla v. Buschfeld, † vor 1472, ∞ Heinrich Kolf v. Vettelhoven, † vor 1477. Sie urkunden am 14.9.1462, mit Johann IV. und der Erwähnung des verstorbenen Vaters Wilhelm I., in Köln.
6. Gertrud v. B., 16.12.1446 als Nonne im Kloster St. Gertrud zu Köln bei der Erbteilung ihrer Mutter und Geschwister erwähnt (Schrnsb. 46, S. 73, 98). Dieses Kloster bevorzugte die Familie seit 1307 (s. 5. 29).
Hermann II. v. B., Sohn Johanns I. (s. S. 5) erhält am 9.2.1367 für die Erstürmung von Burg Hemmersbach vom 28.12.1366 einen Sold von 100 Goldmutonen ausgezahlt, was seine Mutter quittiert (Ennen, Quelle IV, 348. — Mitt. d. Stadtarchivs, Bd. 7, S. 46 mit falschem Datum). Er stand also unter Vormundschaft und hatte wohl nicht selbst an der Erstürmung teilgenommen, da er noch zu jung war, sondern nur Streitkräfte gestellt. Bereits sein Vater bekommt einmal von der Stadt 2,5 Mark und 16 Solidi ausgezahlt (Ennen IV, 350). In der Vasallenurkunde von 1394 tritt er mit seinen Brüdern auf; erhebt aber danach besondere Ansprüche auf Buschfeld. Am 3.4.1403 verspricht er mit seinem Bruder Wilhelm, das Stift Mariengraden und den Kanonikus Johann Stolle gegen die Anspruche seines Schwagers Hermann v Tomburg zu verteidigen (Inv. Maria ad Gradus) Zusammen mit diesem Bruder siegelt er am 8.6.1404 als Neffe des Godert Unbescheiden (Inv. Caecilia 187), 1411 mit seinem Bruder Johann (Lau). Mit der Stadt Aachen stand er in einer Fehde, die 1417 beigelegt wurde. ∞ Johanna v. Weiß, nach dem Vornamen ihres Sohnes und ihrem Erbe wohl eine Tochter des Ritters Otto v. Weiß und der Bela, die als Witwe noch 1429 auf Burg Weiß, heute der oberen Burg zu Vettweiß, sitzt. Ihr Wappen war ein gekerbtes Kreuz wie das der Gymnich (Samml. Oidtmann). Ihre und Hermanns II. Kinder (die alle sehr spät urkunden) sind:
1. Johann IV. v. B. wird in der Güterteilung 1433 als „Hermanns Sohn“ mit dem Anteil an Buschfeld bedacht, den er 1435 seinem Onkel Wilhelm II. verkauft. Am 17.8.1437 wird er auf Bitten seiner Schwägerin (hier = Tante) Lyse, Witwe Wilhelms II., mit dem Schützengut in Stotzheim belehnt. Zeuge dabei ist u. a. Cuno v. Fischenich genannt Bell, der Großvater seiner Gattin. Am 23.5.1446 verkauft er mit seinen Geschwistern Land zu Olmesheim, das sie „durch ihre Möhne Alheid, Tochter des seligen Dietrich Pythanen“ (ihres Vorfahren) erhalten hatten (Inv. Antoniterkl. 215). 1449 und 1451 schließen sich weitere Verkäufe, mit seiner Gattin getätigt, an das Kölner Caecilienkloster, an (Inv. d. Carthäuserkl.). Vom 1.2.1449 findet sich ein von ihm abgeschlossener Hilfsvertrag gegen Carsilius v. Palant und Johann v. Löwendal (Repertorium Nr.5 des Stadt- archivs, Bd. II, Nr. 12 163). Am 17.1.1473, als alter Mann, tritt er der Erblandvereinigung des Erzstifts Köln bei. ∞ vor 12.3.1447, Mettel (= Mechtild) Beissel v. Gymnich, Tochter Dietrich Beissels v. Gymnich und der Lisa v. Fischenich, Urenkelin Elise v. Bornheims ∞ Peter v. Gymnich (s. Ahnentafel II). Sie stiftet am 13.12.1489 als Witwe zusammen mit Carl v. Metternich, dem Gatten ihrer Cousine Bela Beissel von Gymnich, eine Samstagmesse in der Kirche von Wichterich (Oidtmann; Tille, Übers. 1, Kr.Euskirchen, S.231, hier irrig Kempenich statt Gymnich). 1471 ist das Stotzheimer Gut in den Händen der Kolf v.Vettelhoven (Annalen 83, S. 78).
2. Otto 1. (Oetgen) v. B., s. unten.
3. Ida, ∞ vor 1446 Reinard v. Landsberg. Das Ehepaar ist an dem Verkauf vom 23.5.1446 beteiligt und verkauft auf Urbanstag im Mai 1451 den Broichshof zu Entzen mit den übrigen Geschwistern an Arnold v. Deinsberg (Samml. Oidtmann).
4. Hermann IV. v. B. erhält in der Güterteilung vom 8.8.1433 Hof und Wohnung zu Weiß (= Vettweiß), die dann an seine Nichte fallen.
5. ? Elise v. Buschfeld ∞ Werner v. Gymnich. Dieses Ehepaar nennt nur Oidtmann; ich setze sie als mutmaßlich hierhin.
Otto I. (Oetgen) v. B. Die Erbteilung vom 8.8.1433 (Archiv Gracht) sagt: „Die beiden Söhne Otto und Hermann des Hermann v. Buschfeld und seiner Frau Johanna sollen haben den Hof zu Wyß mit Ackerland und Büschen und 20 Morgen Busch zu Bliesheim, alle Zinsen und Pächte zu Liblar, Frauenthal, Nörvenich“ (wohl von Diethrich Pythan v. Nörvenich herrührend), „Roggendorf, Pinxheim, Bliesheim, Conradsheim, Dirmerzheim. Ein Morgen Benden längs den Benden Wilhelms v. Buschfeld, Ritters, drei Morgen Benden geheißen der Halgdamen. (?) Nach dem Tode der Mutter soll Otto haben Wohnung und Hof zu Gracht jedoch nicht Ackerland, Busch und Benden dazugehörig. Diese sollen die drei Brüder nach der Mutter Tode teilen. Hermann soll dabei Hof und Wohnung zu Wyß haben. Der erste Sohn Johann bekommt den Vaterteil“ usw. Weiter findet sich Otto bei den Geschwisterverkäufen 1446, wobei seine Helmzier das Drachenhaupt ist, und 1451; schließlich zuletzt in der Eheberedung der Margarethe v. Buschfeld vom 31.5.1477. Über die Herkunft des Besitzes Gracht ist bisher nichts Wesentliches gefunden; Urkunden sollen ihn ab 1233 nennen (Th. Wildemann, „Rhein. Wasserburgen“, S. 81). Kisky (W. Kisky, „D. Genossenschaft d. Rhein. Ritterbürtigen Adels 1837—1937“, S. 138) will ihn die v. Buschfeld durch eine Familie v. Gracht ererben lassen, ebenso Schannat (Eiflia Illustrata, II. Abt. 2, S. 563). — Die Ahnentafel des Reichsfreiherrn Johann Adolf Wolff-Metternich 1592—1669 (Gracht) bringt für die Generation Ottos und seiner Vorfahren verschiedene Irrtümer. — ∞ Alheid v. Krickenbeck (weiße Lilie in Rot). Ihre Kinder:
1. Hermann V. v. B., s. unten.
2. Catharina, erhält in einer Geschwisterteilung 1479, wohl gleich nach dem Tod des Vaters, Land zu Rommerskirchen.
3. Agnes, erhält in der Teilung 1479 Weiß. ∞ a Goedert v. Hocherbach, der Burg Vettweiß erhält; der heutige Bau wurde von seiner Familie im 16. Jahrhundert neu errichtet. ∞ b Johann v. Olmüssen, genannt Mülstroe zu Hüchelhoven und Hall, herzoglicher Statthalter zu Heinsberg, † um 1541 (Strange VI, S. 19). Johann v. Olmüssen war durch seine Mutter Elisabeth v. Kinzweiler ein Ururenkel der Margarethe v. Bornheim ∞ Reinhard v. Altenrath-Müddersheim. — Fürth gibt 1521 als Heiratsjahr an (was aber wohl zu spät ist) und 1541 als Todesjahr Johanns; aus der Ehe stammen viele Nachkommen (H. A. Frhr. v. Fürth: Beitr. u. Mater. z. Gesch. d. Aachener Patrizierfamilien II, Abt 2, S. 203).
Hermann V. v. B. zur Gracht zuerst in der Teilung von 1479, wobei er Ländereien zu Bornheim erhält. 1494 muß er dem Kloster St. Andreas zu Köln einen Malter Hafer aus Ländereien zu Liblar, die er von diesem in Pacht hat, liefern, wobei er noch Knappe genannt wird. 1496 bescheinigt ihm das gleiche Kloster den Empfang von 23 Malter Hafer wegen derselben Ländereien (Inv. d. Andreasstiftes, S. 91). † 1508, ∞ Hildegard (Hildegund) v. Haym zu Veucht (= Waldfeucht b. Herzogenbusch), † 4.7.1545, Tochter Goswins v. Haym (Heym) z. Veucht (Brabanter Schöffenfarnilie seit 1212, s. Samml. Oidtmann. Die Familie war damals im Besitz des Schlosses Maurick bei Veucht, vgl. H. Jongsma, „Kasteelen van Nederland“, Bd. 1, S. 27, 28, Tafel N8—N11) und der Maria (v.) Kock. Sie setzt 1542 ihre Enkelin als Erbin ein (Gracht). Nach Fahne teilen sich ihre Kinder 1547 in ihren Nachlaß. Es sind:
1. 1.Adolf I. v. B., folgt unten.
2. Maria, †1530, erwähnt 1523, ∞ Godert v. Bucholtz zu Hoven, Droste zu Krickenbeck und Erkelenz, † 1532.
3. ? Margarethe, mutmaßlich hierherzusetzen, nach Fahne † 1535 und ∞ Arndt v. Bocholtz. Der Grabstein dieses Ehepaares soll sich bis Ende des 18. Jahrhunderts in der Kirche zu Lobberich befunden haben.
Adolf I. v. B., zur Gracht, 1547 als verstorben erwähnt, ist letztes männliches Mitglied der Familie Buschfeld, ∞ 30.11.1522 (Eheberedung in Gracht), Margarethe v. Forst, Erbin zu Forst bei Buir, Tochter des Heinrich v. (der) Forst und Margarethes v. Velrath, genannt Meuter (die erwähnte Grachter Ahnentafel setzt an Stelle Margarethe v. Velraths irrig eine Marg. v. Nesselrode, deren Mutter eine „v. Valen, genannt Ehrentraut“ gewesen sein soll, was sich aber auf keiner Nesseirodeschen Stammtafel bestätigt findet). Sie bringt 400 Goldgulden und den Rittersitz Forst mit in die Ehe (s. Ahnentafel 12). Ihre Tochter:
Catharina v. Buschfeld, Erbtochter zur Gracht und Forst, * 3.3.1522 Gracht, † 3.3.1588 daselbst. Ihr Knieporträt befindet sich noch auf Schloß Gracht, mit dem ihres Gatten in die Wandtäfelung eines Turmzimmers eingelassen; ihren Nachkommen vererbte sie die Linkshändigkeit der Bornheim-Buschfeld und deren reichen Besitz. Begraben liegt sie in der Apostelkirche zu Köln in der Familiengrabstätte ihres Gatten und Sohnes; auf dem Epitaph dort, an einem Pfeiler zwischen Mittelschiff und nördlichem Seitenschiff zum Altar hinblickend angebracht, findet sich auch ihr Wappen (s. S. 191). Das Porträt selbst ist von verhältnismäßig guter künstlerischer Qualität. ∞ 5.8.1538, auf Schloß Kerpen, Hieronyrnus Wolff-Metternich zu Friesheim, Amtmann zu Bließem i. d. Eifel, * 30.9.1519, † 9.4.1592. Er stammte aus dem hessischen Geschlecht Wolff v. Gudenberg und erhielt durch diese Heirat eine neue Heimat für seine Nachkommen, die sie, die heutigen Reichsgrafen v. Wolff-Metternich zur Gracht, noch bewohnen. — Das Ehepaar Hieronymus Wolff-Metternich und „Jouffer Cathryn vom Buysfelt“ (Joffer hier als Bezeichnung der adeligen Geburt) verkaufen am 20.8.1567 ihr Haus Bynsfeld zu Köln, das sie am 1.1.1559 erworben hatten (Schrnsb. 224, S. 8, 98). Aus der Ehe gingen 15 Kinder hervor.
Schloß Gracht selbst enthält manche kunstgeschichtliche und familiengeschichtliche Kostbarkeit. Der jetzige Bau stammt fast vollständig aus späterer Zeit als der, während welcher der Sitz Buschfeldscher Besitz war, so namentlich aus dem 17. und 19. Jahrhundert. Jedoch zeigt eine Ansicht von 1724 noch die typische Wasserburganlage mit mittelalterlichem Bauschema und Fundamentübernahme. Der Herrensitz wurde durch den Ehrgeiz seiner Bewohner mit Terrassen, Park und Wasserspielen im 18. Jahrhundert zu einer kleinen, aber prächtigen Residenz umgestaltet — ein Eindruck, der sich auch heute noch nicht verflüchtigt hat, wenn auch der Prunk der Gartenanlagen viel von dem seiner Glanzzeit eingebüßt hat. Auch die Vorburg scheint im Grundriß, ähnlich wie bei Burg Bornheim, noch auf die mittelalterliche Gutsanlage zurückzugehen. In ihr ist heute u. a. das Archiv würdig untergebracht. Eine systematische und sorgfältige Untersuchung des ganzen Baukörpers würde vielleicht noch manche Erinnerung an das 15. Jahrhundert zutage fördern, wie denn auch das Archiv für diese Arbeit noch unerschlossene Urkunden enthält (s. Tafel 7).
Über Haus Vorst (Forst) in der Nähe von Buir, Kreis Bergheim, heute ebenfalls Mittelpunkt eines Gutsbetriebs, gelang es nicht, wesentlichere Nachrichten zu entdecken; es war ja auch nur für kurze Zeit im Besitz der v. Buschfeld. Fahne scheint zu seinem Irrtum, in ihm Forst bei Liedberg zu sehen, durch eine solche Behauptung bei v. Mering (Gesch. d. Burgen, Rittergüter, Abteien u. Klöster“, Heft IX., S. 104) angeregt worden zu sein. Die vielen Sitze dieses Namens erschweren dessen Genealogie, sicher aber weist der gezinnte Querbalken als Urheimat auf die weitausladende, ehemals rechtsrheinische Wappengruppe der Nesselrode hin. Die Sitze Weiß, Longerich und Rheindorf waren ebenfalls nur kurze Zeit in den Händen der Familie.