Der Wappenspruch

Der unter dem Wappen befindliche Wappenspruch wird seit
ca. AD 1147 dokumentiert und unter dem Großwappen der Familie gezeigt.

Wie aus der Zeitlinie ersichtlich entstammt die Familie „von Bornheim“ der 40. Römischen Legion, welche aus dem Raum Limburg kommend die römische Wasserleitung aus der Eifel nach Köln bewachten und in Stand zu halten hatte. Die Schillinge von Bornheim erhielten zudem Landrechte und waren am Bischöflichen Hof für die Gerichtsschreibung und Urkundung zuständig. Die Gründung mehrerer Ortschaften mit dem Namen Bornheim gehen auf die Familie zurück.
Immer wieder wird die Bindung an das bestehende Rechtsystem betont, was auch in den Wappenfarben Schwarz, Rot und Gelb symbolisiert wird. Auch die Bindung zur Kirche wird oft dargestellt. So trägt das Wappen der Stadt Bornheim (Rheinland) z.B. das Michaels-Schwert als Zeichen der Gerichtbarkeit.

Ausgehend aus dem Holländischen:
Aller Tijden de Recht Verkenner (Alfredo de Duna, Gründer der Stadt Daun)


entstand die ins deutsche umgesetzte Form:
Allzeit des rechten Wegs Bekenner (Wilhelm I, Schilling von Bornheim)

Da es sich bei den Schillingen von Bornheim um Urkunder (Schilling) handelte ist die heutige Interpretation wohl als

Allzeit des gerechten Weges Bekenner
zu übersetzen.