Wappen

Das Wappen der Familie von Bornheim

Die Familie führt als Stammwappen im goldenen Schild einen roten, silbern gegitterten Querbalken. Der Stechhelm trägt eine rote, silbern gegitterte Krone, als Helmzier ein goldenes Drachenhaupt, das seine rote Zunge fletscht oder Feuer speit. Die Helmdecken sind gold und rot. Bei der Erörterung anlässlich der Herkunft der Familie wurden bereits die mutmaßlichen Beziehungen zu einem rechtsrheinischen Wappen- und Familienkreis wie zu den v. Landsberg besprochen (s. S. 16 f.). Wilhelm II. führte das Stammwappen zum ersten Mal am 8.4.1247 als Reitersiegel an der Urkunde des Düsseldorfer Staatsarchivs (s. S. 28). In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts taucht es auf der Balkendecke des Hauses Bingen auf, die nach einer Familientradition auf 1248 datiert wird (s. S.)2). Im Anfang des folgenden Jahrhunderts erscheint das Bornheimsche Wappen auf der Darstellung eines Mitglieds der Familie im Hause Overstolz (s. S. 38). Statt der Drachenhelmzier trägt der Turnierende hier ein Schirmbrett, auf dem sich in Gold der rote, silbern gegitterte Querbalken wiederholt. Seit dem 14. Jahrhundert mehren sich die Urkunden, denen das Bornheimsche Wappen als Siegel anhängt. Das Schirmbrett war, als Fächer, die Helmzier des ältesten Klevischen Wappens. Theoderich IX. von Cleve (1310 bis 1347) übernahm dagegen ein Drachenhaupt. Zu den v. Cleve standen die v. Bornheim zeitweise im Vasallenverhältnis (s. S. 31 f.). Für eine Beziehung zu diesen spricht auch die Tatsche, dass die Cleve-Mark ihr Wappenbild, den geschachten Balken, wie die v. Bornheim auf der Helmkrone wiederholen (vgl. W. Ewald: „D. Siegel d. Grafen u. Herzöge v. Kleve“, i. Beitr. z. Gesch. d. Herzogt. Kleve, S. 287 H.). Noch heute zeigt die Wetterfahne des Torturms von Burg Bornheim unsere Helmzier als fliegenden Drachen
(s. Tafel 1).

Der gegitterte Balken fand im Allgemeinen eine verhältnismäßig geringe Verbreitung. Diese konzentriert sich im Wesentlichen auf das niederrheinische und bergisch-westfälische Gebiet, wo die Gliederung des Querbalkens überhaupt beliebt war. Neben dem Geschlecht v. Gent führt z. B. das v. Aylva in den Niederlanden einen roten, golden gegitterten Querbalken in Silber („De Nederlandsche Adel“, Jahrg. 1913, S. 34). Die ebenso dort ansässige Familie v. Rykworzel v. Kessel hat im gevierten Schild auch ein Wappen, das in Gold drei rote, silbern gegitterte Querbalken enthält (J. B. Rietstap: „Wapenbock van den Nederlandschen Adel“, Bd. 11, S. 129, T. 73). Den gleichen Balken weist das Wappen der westfälischen v. Büren, anscheinend einer Linie der Landsberg, auf (Fahne: Westf. Geschl., S. 87). Ebenso bringt ihn eine Memorientafel von 1543 im Erzbischöflichen und Städtischen Museum zu Utrecht, wohl als Schild der Gent. Die aus Brabant stammenden Berghe-Trips wie die Kölner v. Heimbach führen desgleichen den gegitterten Balken. Erst seit dem ausgehenden Mittelalter setzt sich in unserem Wappen die Vierzahl der X auf dem Balken durch; zum Unterschied hierzu beschränken sich die v. Landsberg in neuer Zeit auf eine Dreizahl.

Kleinteilige und gehäufte Wappenbilder bevorzugt die niederländische wie die französische Heraldik. Besonders unter dem Einfluss der letztgenannten werden Individualisierungen des Stammwappens im 13. Jahrhundert durch sog. Beizeichen sehr beliebt (vgl. W. Ewald: „Rheinische Heraldik“, veröff. d. Rhein. Ver. f. Denkmalpflege u. Heimatschutz, Jahrg. ~7, Heft 2, S. 157). Das Wappen der v. Bornheim gen. Schilling bietet dafür ein schönes Beispiel, und deshalb mag noch einmal kurz zusammengefasst werden, was bereits an den entsprechenden Stellen darüber gesagt wurde (s. Tafel 10).

Wilhelm III. führte 1263 als Beizeichen drei, wohl rote, Rosen über dem gegitterten Querbalken. Unmittelbar danach wurde dieses das Wappen der Seitenlinie v. Hall (s. S. 30 f.). Die Helmzier dazu ist nicht bekannt.
Im Jahre 1284 führte Wilhelm IV. statt der Rosen ein Beizeichen von drei schwarzen Vögeln, „Merlen“ genannt. Dieses Wappen findet sich auch auf der erwähnten Balkendecke des Hauses Bingen (s. S. )2).
Ihm entspricht das Wappen der Seitenlinie v. Troisdorf, jedoch mit
anderen Farben: in Silber ein schwarzer, golden gegitterter Querbalken. Als Helmzier ein Mannesrumpf in der Schildfarbe und mit dem gegitterten Balken auf dem Gewand, als Kopf ein bärtiges Mohrenhaupt oder auch ein lockiger Jungenkopf. Handelt es sich bei den v. Troisdorf wirklich um eine Seitenlinie der v. Bornheim, so führte jene vielleicht ‚Zunächst die Farben des Stammwappens, um dann die in ihrer Nachbarschaft beliebten (z. B. bei den v. Esch) anzunehmen (s. S. 63).

Arnold I. brauchte als Beizeichen eine Lilie über Querbalken in der rechten Schildecke; vielleicht war die Lilie rot, wie zumeist in den Wappen dieser Zeit. So siegelt er 1336 (s. S. 36). Dieses Wappen übernimmt das Brenicher Schöffen Siegel, wie noch folgt. Nach Forschungen des Historischen Seminars der Universität Berlin deutet die Lilie in den Siegeln der Hansestädte auf die freie Gerichtsbarkeit hin – ein weiterer Beitrag zu der vieldeutigen Symbolik dieser Blume. In ihrer Vogtei besaß die Familie Bornheim den Blutbann (s. S. 14). Die Linie v. Sechtern und Dersdorf übernahm ebenfalls Wappen und Helmzier des Stammhauses (s. S. 38). Statt des Drachenkopfes findet sich noch häufiger ein Hundekopf, bald als goldener Brackenkopf (Redinghovensche Sammlung, Bd. 69, S. 58), bald als Wolfshundkopf mit dem gegitterten Balken auf dem Halsband, wie bei den v. Buschfeld (Bruderschaftsbuch d. Hubertusordens, StaatsbibI. München). Eine davon abweichende Darstellung des Sechtemchen Wappens, die bis jetzt nicht nachprüfbar war, gibt v. Stramberg an (Rhein. Antiquarius, IH. Abt., Bd. 12, S. ~45): in Gold ein roter, schwarzgegitterter Querbalken (viermal gegittert), auf dem Helm eine goldene, mit dem gegitterten Balken belegte Krone, aus welcher ein rotes Brackenhaupt mit roter Zunge und blauem Ohr hervorschaut; die Helmdecken sind gold und rot. Stilistisch paßte dies etwa für das endende 14. Jahrhundert. Florkin I. v. Sechtern-Dersdorf führte jedoch noch 1368 ein Drachenhaupt als Helmzier (s. S. 42). Häufig wird die Krone fortgelassen.

Das Wappen der Schilling v. Rile (s. S. 45) ist nicht bekannt.
Die Linie v. Buschfeld führte gleichfalls den Schild des Stammhauses, nur daß…       Die Helmdecken bleiben die gleichen.

Das Helmkleinod wechselt zwischen einem Brackenkopf und, noch häufiger, einem Wolfshundekopf. Um den Hals liegt als Halsband der rote, golden gegitterte Balken. Der Helm erscheint zunächst ungekrönt. Eine interessante gotische Darstellung dieses Wappens bringt Fahne in seiner Geschichte der Bocholtz (Bd. I, Abt 2, S. 27), dem Halsband ist hier eine öse für die Leine angefügt. Das eine jüngere Linie ein Wappen übernimmt, welches einfacher als das des Stammhauses wirkt, kommt häufiger vor, so z. B. bei den v. Ketteler (A. Frhr. v. Dachenhausen: „Geneal. Taschenbuch d. Uradels“ II, S. 275). Im 13. Jahrhundert tendiert das Lehnsverhältnis der Familie zum Niederrhein. Wilhelm III. war Limburgischer Vasall, Arnold 1. Lehnsmann des Edelherrn v. Alpen, und Hermann 1. v. Buschfeld tritt zunächst am Niederrhein auf, nämlich als Amtmann zu Li’edberg und Rheinberg (s. S. 52). In engster Nachbarschaft hierzu saßen die Edelherren v. Mörs. Da deren Wappen in Gold einen Querbalken und als Helmkleinod einen Hundekopf mit Halsband zeigt, dürften wohl Beziehungen zwischen den v. Mörs und den v. Buschfeld bestehen (freundl. Mitteilung von Prof. Dir. Ewald, Köln. 1367 führt die Familie v. Buschfeld einen Stern als Beizeichen (s. S. 55). – Die Fahnsche Abbildung des Stammwappens hat die des „Vaet van Bornheim“ im Kölner Vasallenbuch zur Vorlage, das nach einer alten Vorlage um 1700 gemalt wurde (Stadtarchiv Köln, S. 83). Das gleiche Werk enthält neben dem Buschfeldschen Wappen dieses noch einmal mit der Unterschrift „Bure sive Bawyr“ (S. 16). Bei der Familie Baur handelt es sich ebenfalls um eine ursprünglich bergische Ritterfamilie. – Gelenius bringt den Buschfeldschen Schild zur Erhärtung seiner Hypothese vom römischen Ursprung der Schilling v. Bornheim (s. S. 13).

Nach dem Aussterben des Hauptstammes zu Bornheim übernahm die Familie v. Buschfeld im 15. Jahrhundert wiederum das Bornheimsche Stammwappen. Wilhelm 1. siegelt jedoch noch 1425 mit dem Buschfeldschen Schild (s. S. 56). Ein heraldisches Musterbuch des 17. Jahrhunderts im Haus der Rheinischen Heimat, Köln, enthält neben dem Troisdorfschen Wappen auch das Bornheimsche, jedoch als das der Buschfeld bezeichnet. Heute noch weisen eine Reihe von Epithaphien und Aufschwörungen das Wappen der Buschfeld auf. So zeigt es der Epithaph Catharina v. Buschfelds zu Gracht und Forst, 1588, in der Kölner Apostelkirche, statt des Helms mit einer Krone (s. S. 62). Der Heinrichs v. Binsfeld in Euskirchen bringt es wegen seiner Gattin Elisabeth Horst v. Heimertzheim, einer Enkelin der Margarethe v. Gymnich-Vischel, geb. Buschfeld (s. S. 59). Aus dieser Familie ging auch Johann v. Bensfelt hervor, dessen Aufschwörungstafel von 1585 den Buschfeldschen Schild in der Bornheimschen Art zeigt. Sie hängt heute im Historischen Museum der Stadt Düsseldorf. Die Grabsteine Margarethe v. Buschfelds, Gattin des Arnt v. Bocheoltz (s. S. 63) und des Ludwig v. Olmüssen, gen. Mülstroe zu Hüchelhoven (eines Sohnes der Agnes v. Buschfeld, s. S. 61), weisen ihn ebenfalls auf; so auch der des Wilhelm Mangelmann zu Bürbrich, dessen Mutter Catharina v. Olmüssen eine Enkelin der oben genannten Agnes war, der des Freiherrn Wilhelm v. Zweyffel zu Wahn (unter den Ahnenwappen seiner Gattin Agnes Schall v. Bell), und schließlich der des Fürstbischofs Theodor Adolph im Paderborner Dom, hier mit dem Wolff-Metternichschen Schild zusammen. Von anderen Beispielen seien noch die Aufschwörung der Elisabeth Sophie v. Bocholtz und das jetzt zerstörte Grabmal des Gottfried v. Bocholtz im Dom zu Lüttich genannt….wegen Maria v. Bocholtz geb. v. Buschfeld angebracht war (s. S. 63). Endlich mag hier noch der Aufschwörung des Freiherrn Carl Franz v. NesselrodeEhreshoven gedacht werden, dessen Mutter, eine Schorlemer, die Enkelin Degenharts Wolff-Metternich war (s. auch S. 62).

Da die Familie v. Bornheim in dem zu ihrer Herrlichkeit gehörenden Brenich die oberste Gerichtsbarkeit innehatte, führen die Schöffensiegel dieses Ortes ebenfalls den Schild des Stammwappens. So weist es ein Siegel von 1319 zusammen mit dem Brustbild des heiligen Evergislaus, des Brenicher Kirchenpatrons, auf. Ein anderes von 1343 stellt diesem rechts einen Helm zur Seite, aus dessen Krone ein Drachenkopf wächst, links den Schild mit dem gegitterten Balken und der Lilie darüber, das Wappen Arnolds I. Von 1351 existiert das gleiche Siegel, als Arnold bereits verstorben war. 1384 zeigt ein Brenicher Siegel die Bischofsfigur des Evergislaus, rechts von ihm das Wappen der v. Gymnich, die durch Heirat in den Besitz der Vogtei Bornheim gelangt waren (s. S. 39), links das Bornheimsche Stammwappen, das aber wahrscheinlich auf Elise v. Dersdorf und Sechtern (s. S. 43), Gattin Wilhelm Beissels v. Gymnich zu beziehen ist (Die Brenicher Siegel, abgebildet bei W. Ewald: „Rheinische Siegel“ IH, T. 10, Nr. 1-4).

Bei der Teilungs- und Trennungslust des 13. Jahrhunderts hat die noch blühende Linie, durch Heirat in Köln heimisch geworden, das Wappenbild der ihr verwandten und mächtigen Familie Gryn angenommen: den Grynkopf. Sie führt ihn seit Beginn des 14. Jahrhunderts bis in das 16. hinein (s. S. 72). 1398 findet sich bei Hermann IV. v. B. das Beizeichen eines Sterns (s. S. 75). Leider kann die dazu gehörige Helmzier auf dem Siegel Johanns VI. im Jahre 1519 nicht gedeutet werden, da der Abdruck zu schlecht ist (s. S. 80). Ebenso sind die Farben nicht überliefert, doch darf man hierfür wohl die des Grynschen Wappens, einen goldenen Grynkopf in Schwarz, annehmen. In Köln führten die bürgerlichen Familien im 14. und 15: Jahrhundert dagegen meistens eine Hausmarke statt des Wappens mit ritterlichem Helm. Um die Wende des 16. Jahrhunderts zum 17.Jahrhundert muß die Familie sich wieder auf ihr ursprüngliches Adelswappen besonnen haben – vielleicht im Zuge einer allgemeinen humanistischen Geschichtsforschung und durch die Ehe mit Töchtern des Landadels, wie z. B. mit Gretgin v. u. z. Büderich (s. S. 88) darin bestärkt -; denn seit dieser Zeit führen die noch blühenden Linien unabhängig voneinander erneut das zuerst im 13. Jahrhundert bezeugte Stammwappen. Nach einer mündlichen, allerdings einigermaßen vagen Überlieferung soll das Bornheimsche Wappen mit einer Mühle dazu oder darin in der alten, abgebrochenen Langeler Kirche angebracht gewesen sein; es käme dabei wohl ein Epitaph oder Kirchenstuhl in Frage, was indes bäuerlichen Gepflogenheiten in der Regel kaum entspricht. Jedoch behielt die Familie ja durch ihre als Juristen in der Stadt tätigen Söhne eine Beziehung zu der städtischen Oberschicht bei. Stiftungen an die Langeler Kirche macht die Familie bereits in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wie es sich denn auch bei den ihr verwandten Familien, z. B. den v. Weyer, den Lülsdorf usw., verhält (s. S. 127, 132, 136).

Die Scheiffart v. Merode haben als Erben der Herrlichkeit Bornheim eine Zeitlang ebenfalls unser Wappen mit dem ihrigen, das vier rote Pfähle in Gold zeigt, vereint, und dazu das Bornheimsche Drachenhaupt als Helmzier mit einer Bannerherrenfahne kombiniert. Der erwähnte Merodesche Bastardzweig über nahm dagegen den Merodeschen Schild, von einem Bastardfaden belegt (s. S. 68). Er blühte anscheinend noch länger im Limburgischen (J. B. Rietstap, Armorial General, Tafelbd. T. CCLXIX). Rietstap bildet auch das Bornheimsche Stammwappen ab, und zwar als das Gitter in der Art eines Flechtwerks, wie Hupp das Landsbergsche glänzend wiedergibt (Münchener Kalender, Jahrg. 1926). Als Herkunftsbezeichnung führt Rietstap Brabant an. Derselbe gibt auch eine Abbildung der offenbar französisch- belgischen Comtes de Bornhem des Stammes Coionna. Das bereits erwähnte Wappenbuch im Hause der Rheinischen Heimat ruht unter lauter rheinischen Adelswappen ein solches mit der Unterschrift „Bornheim“ auf, das ebenfalls niederländische Herkunft verrät: Im geteilten Schild oben in Gold einen schwarzen Pfahl, in der unteren Hälfte in Gold drei schwarze Pelzwerke. Als Helmzier zwei offene goldene Flügel mit je einem Pelzwerk belegt und einem dritten schwebend dazwischen. Zu welcher Familie gehört dieses Wappen? – A. A. Vorstermann v. Oyen erwähnt außer unserer Familie die der Bornheim-Merode, wie die der Comtes Bornheim (Dictionnaire Nobiliaire, S. 32).

Das Wappen der Familie Bornheim darf nur von den legitimen Nachkommen väterlicherseits des vielverästelten Stammes geführt werden. Die Nachfahren Johann B’s (s. S. 147), t 1782, einiten sich endlich auf folgendes erweiterte Wappen: ein gevierter Schild, darin im ersten Feld in Schwarz ein silbern gepanzerter linker Arm, der ein goldenes Schwert in der Hand schwingt:- als Symbol der erblichen Linkshändigkeit“ und Erinnerung an den Turnierfries im Hause Overstolz aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts (s. S. 38); im zweiten Feld das Stammwappen, das sich auch im dritten wiederholt, und im vierten den goldenen Grynkopf in Schwarz. Häufig findet sich im vierten Feld auch der beschriebene linke Arm stm ([es Grynkopfes. Als Herzschild liegt diesem zusammengesetzten Wappen der Schad des ehemaligen Herzogtums Berg der späteren Heimat der Familie, auf: in ein nach rechts schreitender roter Löwe mit, blauer Krone und blauer Zunge. Dem Kölner Stamm wäre bei der Übernahme des gleichen Wappens zu raten, statt des bergischen Schilds den des Erzbistums Köln anzunehmen: in Silber ein schwarzes Kreuz (die Übernahme von Wappen ausgestorbener Territorien ist heraldisch statthaft). über dem Wappen sitzen zwei Helme: Rechts ein Spangenhelm mit goldenem Medaillon und goldener Blattkrone, aus welcher der beschriebene linke Arm mit dem Schwert wächst. Dazu schwarz-silberne Helmdecken. Die Helmzier des Grynkopfwappens auf dem Siegelabdruck. Johanns VI. von 1519 (s. S. 80) würde hier noch besser am Platze sein. Über dem zweiten Feld sitzt ein silberner Stechhelm mit rot- goldenen Decken und der Helmzier des Stammwappens: Aus der roten, silbern gegitterten Krone wächst das goldene Drachenhaupt mit roter Zunge. Auf dem Spruchband unter dem Schild steht die Devise „Allzeit des rechten Wegs Bekenner“, die sich literarisch in dieser Form zuerst in einem Landsknechtlied des 17. Jahrhunderts findet. – Als Wappenhalter fungiert manchmal das Wappentier, ein goldener Drache. Man könnte auch, verlangt man darin wirklich eine Abwechslung, einen Wilden Mann als Schildhalter verwerten, nach dem gleichnamigen Sitz der Familie im 16. Jahrhundert (s.S.86). Das namengebende Relief auf Woensams Hausansicht zeigt einen solchen, und seit dem 14. Jahrhundert erfreute sich der wilde Mann allgemein einer außerordentlichen Beliebtheit. (Über die mythologischen und kulturellen Deutungen vgl. Fr. v. d. Leyen und A. Spamer: „Das Rathaus zu Regensburg“, 1910, S. 88 H.}. 1564-1565 wählt der Steinmetz Johann Kronenberg einen Wilden Mann zum Wappenhalter an seinem neu erbauten Hause Ehrenfels, Königstraße ~ (Clemen-Vogts: „Profane Denkmaler d. St. Köln“, S. 528.) Vielleicht gehört er der Familie Michael Cronenbergs an, dessen Gattin Elisabeth von Bornheim aus dem Hause Wildemann stammte (s. S. 89). An einem öffentlichen Gebäude durfte meines Wissens das Bornheimsche Wappen zuletzt in der Kölner Opernhausgaststätte angebracht worden sein. Der Kölner Maler Peter Hecker stellte dort auf einem Wandgemälde 1934 eine ritterliche Kampfesszene dar. Einer der Kämpfenden liegt erschlagen neben dem Bornheimschen Schild, der als Symbol der lebenden Verbindung einer alten Familie mit dem Heiligen Köln geweiht wurde.

Leider wurde die Opernhausgaststätte im Bombenhagel des 2. Weltkrieges zerstört und auch das Wandgemälde vernichtet. Ein historisches Foto der Oper zeigt das Gebäude 1936 (vor der Zerstörung).