Wilhelm I.

VON WILHELM I. BIS ZU LUDOLF I, LETZTEM HERRN ZU BORNHEIM (Kap. III)

Wilhelms 1. Herkunft ist demnach beleuchtet worden. Er war anscheinend ein Sohn des Marschalls Wilhelm und ein Enkel Helmerichs v. Burnheim. Wenige Familien des ritterlichen Adels können ihre gesicherte Stammfolge mit einer solchen bedeutenden Gestalt beginnen. Sein Geburtsjahr wird etwa um 1150 liegen (nach dem Alter des Sohnes gerechnet), seinen Gipfelpunkt erreicht er am Ende des Jahrhunderts. Mit seiner Klosterstiftung setzt er sich ein Denkmal der bleibenden Erinnerung. – Merlo („D. Frauenkloster . Schillingskapellen“ Annalen d. hist. Vereins f. d. Niederrh. Bd. 32, S. 133) nennt ihn „eine bei den Erzbischöfen sehr beliebte und an ihrem Hofe viel verkehrende Persönlichkeit“. Wilhelms I. bedeutende Stellung wird auch mit der um 1180 erfolgten Gründung des Brühler Burghofs durch Erzbischof Philipp zusammenhängen, da diese Burg als zentraler Domänenhof die Verwaltung des bischöflichen Grundbesitzes von Köln bis Bonn, also in nächster Nachbarschaft der Bornheimer Güter, übernehmen sollte; ein Beweis, dass sich Philipp v. Heinsberg gerade um diesen Landstrich besonders kümmerte (Edm. Renard und Frz. Grf. Wolff-Metternich: „Schloß Brühl“, S. I).

Philipp stand ebenso in enger Beziehung zum Bergisch-Westfälischen; so soll die Befestigung von Soest auf ihn zurückgehen. Stets urkundet Wilhelm mit seinem Beinamen, ausdrücklich 1197 als „Wilhelmus miles cognomine solidus“ (Regesten 557) und als Ritter fast immer neben dem bischöflichen Kämmerer, dem Marschall oder dem Vogt von Köln, so dass er wahrscheinlich auch ein Amt innehatte, wie sein mutmaßlicher Vater und mehrere seiner Nachkommen am bischöflichen Hof. „Schilling“ bedeutet in Westfalen soviel wie Freischöffe und Richter (Ch. E. A. Senden: „Urkunden und Regesten des westfälischen Uradelsgeschlechtes d. v. Senden“, Anlage 1.), weiter aber ganz allgemein eine Münze, so dass man hier an Beziehungen zum erzbischöflichen Geldverkehr, etwa eine Art Rentmeister, denken könnte. Die zutreffende Erklärung dieses Beinamens, die gerade in Köln außerordentlich häufig war, gibt die damals gebräuchliche Gleichsetzung der Münze Schilling mit dem allgemeinen Begriff von Reichtum, Schatz, Geld (J. u. W. Grimm, „Deutsches Wörterbuch“,Bd. 9, S. 152).

Wilhelms außerordentlichen Reichtum beweist neben seiner Großzügigkeit die spätere Klosterstiftung: der Beiname Schilling wird zum Ehrennamen, der sich bis in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts fast nur auf den ältesten Sohn vererbt. – Zu seiner Stellung ist, in Bezug auf das noch zu besprechende Kloster Schillingskapellen, zu sagen, dass die Gräfin Alheid von Cleve, geborene v. Heinsberg, 1200 ihre Allode zu Frauwüllesheim dem Kloster übergibt. Mit diesem Allod war vorher Wilhelm Schilling belehnt, d. h. er war also auch Vasall der Gräfin von Cleve, aus der Familie seines Gönners Philipp v. Heinsberg (Merlo. Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein, Bd. 32, S. 139).

Noch Wilhelm III. war klevischer Vasall (s. S. 3 J). Eine weitere Beziehung verband Wilhelm I. mit dem Edelherrn Theoderich von Hengebach, Mitglied des gräflich Jülichschen Hauses und Wohltäter von Wilhelms Stiftung, dem Kloster Schillingskapellen.

Die v. Hengebach standen dem 1188 gegründeten Kloster Hoven, in enger Nachbarschaft von Schillingskapellen, nahe (H. Nagelschmitt: Zur Gesch. d. Kl. Hoven, Annalen d. H. V. f. d. N. 32, S. 3 H.). Die Klostergründungen im Raum zwischen Köln und Jülich zu Ende des 12. Jahrhunderts waren von besonderer Wichtigkeit; Wilhelms I. führende Stellung geht auch aus der für damals außerordentlichen Menge von Urkunden hervor, in denen er erscheint, und deren Wichtigkeit – es befindet sich auch eine Kaiserurkunde darunter – dies genugsam bezeugt. Er tritt bei folgenden Anlässen auf:

1173    nimmt Erzbischof Philipp das Frauenkloster Schwarzrheindorf in seinen Schutz.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinc“ (Lacombl. 445).

1176    Erzb. Phil. gibt dem Grafen v. Berg die Stiftskirche zu Hilden und Elberfeld zum Pfandbesitz.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scilline“ (Lacombl. 455).

1176    Erzb. Phil. beurkundet die Stiftung von Kirche und Kloster Schwarz-Rheindorf und verleiht diesen ein Gut zu Godorf.
Unter den Zeugen:“Wilhelmus Schilline“ (Lacombl. 460).

1176    Urkunde über das Kloster Marienthal.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinc“ (Regest. 105 I).

1178    schließt Erzbischof Philipp von Köln mit Bischof Odelricus von Halberstadt ein Bündnis gegen Herzog Heinrich von Sachsen.
Unter den Zeugen: „Wilhelm Scilling“ (Regest. Nr. 1105).

1180,   25.3., gewährt Erzbischof Philipp dem St.-Servatius-Stift zu Maastricht Vergünstigungen.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinc“ (Regest. 1140).

1180,   27.7., ein Vergleich zwischen dem Erzbischof Philipp und der Kölner Bürgerschaft wegen eines gegen Verbot angelegten Befestigungsgrabens und gebauter Häuser.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinc“ (Lacombl. 474).

1182,  10.9. bekundet die Gründung des Stifts Villich und verschiedene Bedrückungen desselben durch Graf Albert von Molbach und den Grafen Wilhelm von Jülich sowie eine Einigung;
Aussteller der Urkunde Erzbischof Philipp.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinc“ (Lacombl. 481).

1182,    vor 16.10., verpfändet Erzbischof Philipp dem Erzbischof Arnold von Trier für ein Darlehn verschiedene Höfe mit Erträgnissen, zu Renze, Rachtig, Zeltingen und Senheim.
Unter den Zeugen: „Guillelmus Schillinc“ (Regest. I 19 I).

1182    schenkt Erzbischof Philipp dem Kölner Severinsstift den Zehnten zu Sürth.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus“ (Regest. lJ 93).

1183,   10.7. verleiht Erzbischof Philipp dem Stift Villich den Wildbann und Zehnten über den Wald zu Wittlaer.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinc“ (Lacombl. 488).

1184    bekundet Erzbischof Philipp Regelungen über die Weinberge zu Siegenheim, wegen derer er beim Kaiser Klage geführt hat.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinc“ (Regest. 1228).

1184    bekundet Erzbischof Philipp die wiederholte Übertragung des Klosters Maria-Laach an die Kölner Kirche.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillink“ (Regest. 1231).

1185,   Anfang. – Erzbischof Philipp zieht die Vogtei zu Lechenich wegen Bedrückungen für immer ein.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinch“ (Regest. 1237).

1185,   15.12. bestätigt Erzbischof Philipp eine Übereinkunft des Stiftes Villich mit der Abtei Deutz über die Kapelle zu Gräfrath (Lacombl. 497).
Unter den Zeugen: W. Sch.

1188    überträgt Erzbischof Philipp dem Propst Lothar und dem Stift Bonn das Haus Alfter.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinc“ (Regest. 1321).

1188    bekundet Erzbischof Philipp Abmachungen über Weingüter zu Senheim, deren Verkauf an das Domstift, und den Ankauf von Schlössern und Gütern des Landgrafen von Thüringen.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinch“ (Lacombl. 509).

1189    überträgt bzw. bestätigt Erzbischof Philipp die Bestimmung, dass den Kanonikern des Domstifts die Erträgnisse und Opfer bei den Reliquien der Heiligen Drei Könige zufließen sollen.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinch“ (Lacombl. 519).

1189     schenkt der Erzbischof Philipp dem Kloster Maria im Capitol den Zehnten ihres Allods in der Pfarre Efferen.
Unter den Zeugen: W. Sch.

1183-1190 genehmigt Erzbischof Philipp die Übertragung der Villa Holtum zu Lehen an den Grafen von Berg.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinc“ (Regest. 1374).

1191    bekundet Erzbischof Bruno III. die Übertragung eines Lehens dem Kloster St. Martin in der villa Solre.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinc“ (Regest. 14 J2 ).

1193 . bekundet Erzbischof Bruno die Übertragung eines Hofes zu Mommunthe an das Kloster Camp. 
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinck“ (sonst  neben lauter Dynasten nur Otto de Belle). (Regest. 1448.)

1193,   28. 6., zu Worms bekundet Kaiser Heinrich VI. die Übertragung der Burg Are (= Altenahr) an Erzbischof Bruno für seine Verdienste um das Reich, ferner die Bestätigung seiner dem Erzbischof gegebenen Privilegien, wonach die Bürger von Köln und Neuß und der anderen im freien Besitz des Bischofs seienden Städte zu Boppard nur den alten Zoll zu entrichten haben, zu Kaiserswerth aber zollfrei seien.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Solidus“ (Regest. 1449).

1193,    zu Zülpich gibt Erzbischof Adolf I. den Nonnen des Klosters Hoven ein bei ihrem Kloster gelegenes Gut frei.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Sgillinc“ (Regest. 1464).

1194,   1. 3., nimmt der Erzbischof Adolf das Nonnenkloster zu Füssenich mit Besitzungen, darunter auch zu Alfter, in Schutz. 
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinch“(Regest. 1473).

1194    bekundet Erzbischof Adolf Verleihungen der Familie des Grafen Theoderich von Hochstaden an das Kloster Steinfeld betreffend das Patronatsrecht zu Hochkirchen.
Unter den Zeugen: „Wilhelmus Schillinc“ (Regest. 1474)

1197,   22. 1. bekundet Erzbischof Adolf den käuflichen Erwerb der Allode des Landgrafen Ludwig, nämlich der Burgen Beilstein, Wied und der bei den Burgen Windeck sowie die Rechte der Tochter des Landgrafen.             Unter den Zeugen: „Wilhelmus Scillinc et filius suus Wilhelmus“ (Regest. 1 5 14).

1197    bekundet Erzbischof Adolf, dass „Wilhelmus miles cognomine solidus“ (Ritter Wilhelm genannt Schilling) das Nonnenkloster Capellen erbaut, dotiert und dem erzbischöflichen Schutz und Vogtei übergeben habe. Es sei vom Bischof dem Abt von Floreffe unterstellt worden, der die Vorsteherin zu ernennen habe, und in dessen und der Kölner Prioren Beschluß sei bestimmt worden, dass die Zahl der Nonnen nicht mehr als 40 betragen solle, es sei denn im Ausnahmefall zum ersichtlichen Nutzen des Klosters. Drei Priester und ein Diakon sollten beständig in dem Kloster wohnen; der Konvent von Floreffe (berühmtes Mutterkloster der damaligen Zeit) habe auf sein schriftliches Ersuchen seine Zustimmung gegeben.
An Zeugen treten außer den geistlichen Würdenträgern an weltlichen auf: Herzog von Limburg, Graf Lothar
 von Hostaden, Graf Wilhelm von Jülich, Heinrich Graf von Sayn und sein Bruder Eberhard, Arnold und             Friedrich Grafen von Altena, Gerard Graf von Are, Everhard von Hengenbach und Sohn Wilhelm, Albert von Saffenberg, Gerhard und Conrad von Blankenheim.
An Ministerialen: Heinrich von Volmuthstein
 und Bruder Gerhard, Hermann Kämmerer von Bachem, Hermann Vogt von Köln, Hermann Schultheiß von Soest, der Kämmerer Otto. Die Urkunde, oft abgedruckt, ist an einem unbekannten Ort ausgestellt, wohl zu Köln (Lacombl. 557, und Regest. 152.2), Original im Pfarrarchiv Buschhoven.
Von Wilhelm heißt es, dass
 er bei Schenkungen „in manus nostras“ d. h. „in unsere Hände“ übergab.

1197    bestätigt Erzbischof Adolf dem Kloster Schillingskapellen die Güterschenkungen des verstorbenen „Wilhelmus solidus“, zum Heile seiner Seele gemacht, sowie die rechtlich nicht erforderliche Anerkennung             derselben durch dessen gleichnamigen Sohn.
An Gütern wird genannt: Ein Hof zu Rode (= Rath), das ganze Allod zu Verlishoven (= Vershoven),
 Güter zu Odindorp, Flamersheim, Muminsheim (= Mömerzheim), eine Mühle zu Heimerzheim, die er von der Abtei Siegburg her besaß (Bestätigung des Zusammenhangs mit Helmerich von Bornheim), Allodialgüter zu Waldorf, Sechtem und Gorgendorp (= Godorf?), dieses mit seiner Mühle dort, zu Dersdorf, Rheindorf, ein Wald zu Alsdorf, Poppelsdorf, Hersel, Widdig, Bornheim, Wirherich (?), Bruchkin (?), Bargme (?), Freimersdorf, Rheinau, Pingsdorf, eine Mühle zu Hersel, Büllesheim, Cuchenheim, Quishoven, Liblar (eingetauscht gegen eine Mühle zu Lechenich), Esch, Meckenheim. Ferner eine Reihe Legate und Zinsen             nebst Pachterträgnissen von den genannten Ländereien sowie einen Anteil am Patronatsrecht an der Kirche zu Esch („ArkCC), dem der Edelherr Otto von Wickrath seinen Anteil daran hinzugefügt hat (also mit einem            Dynasten zusammen!).
Die Zeugen sind die gleichen wie in der vorigen Urkunde, bis zu Gerhard Graf von Ahre,
 dann folgen: Heinrich von Volmuthstein mit Bruder Gerhard, Hermann von Alfter, Hermann Vogt von Köln (Lacombl. 558 und Regest. 15.23), Original im Pfarrarchiv Buschhoven.

Vor dieser Urkunde muss folgende liegen, da Wilhelm ja schon als verstorben bezeichnet wird, demnach also 1197 vor 4. 10. †; es sei denn, dass sich das folgende schon auf seinen Sohn bezieht:

1197, 24. 10., bekundet Erzbischof Adolf dem Kloster Münstereifel das Patronatsrecht auf die Kirche zu Rheinbach. Wilhelm Schilling unter lauter Dynasten (mit Ausnahme von Gerhard von Volmuthstein, der demnach einer ehemals freien Familie angehörte, s. R. Krumbholtz „Urkundenbuch d. F. v. Volmerstein u. v. d. Recke“, S. XXV dabei auch vermutet, dass ihre Beamteneigenschaft beim Erzbischof sie die Edelfreiheit ablegen             ließ; auch das Auftreten an der Spitze der Ministerialen deute darauf hin. Angehörige dieser Familie finden sich in insgesamt 14 Urkunden mit Wilhelm I. als Zeugen. (Das rechtsrheinische Element in den Beamtenstellungen am Hofe scheint bei weitem stärker zu sein als das linksrheinische).

Wilhelm I. starb wahrscheinlich im März 1197; für diesen Monat setzt das Anniversarienbuch von Schillingskapellen seinen Gedenktag an, desgleichen auch für seine Tochter Beatrix und den für seine Gattin in den Mai (Smorn: „Eiflia Sacra“, S. 497 ff.).

Das Kloster Schillingskapellen liegt bei Heimerzheim, seine genannte Schenkungsurkunde beweist die Wichtigkeit von Wilhelms Stiftung durch die Zahl der bedeutenden und hochgestellten Zeugen, die ihr beiwohnten; der Bischof selbst weihte es. Es entwickelte sich bald sehr stark als adeliges Damenstift, dessen Nonnen dem Augustinerorden angehörten. über die Gründung berichtet eine alte Sage, die ähnlich auch von anderen Orten existiert. Wilhelm befand sich auf der Jagd in der Voreifel, damals dem Jagdgebiet der Erzbischöfe, als ihn das Bellen seiner Hunde vor eine Hecke führte, wo ein Madonnenbild zwischen zwei Kerzen und unter Rosen, mit einem Glöcklein daneben, thronte. Er nahm das Bild mit in seine Burgkapelle nach Bornheim und baute an der Stelle der Auffindung eine kleine Kapelle, wo sich noch heute eine solche befindet. Dann beteiligte er sich an einem Kreuzzug nach Palästina. Nach seiner Rückkehr begann er mit dem Bau des Klosters in der Nachbarschaft der Auffindungsstelle, im heutigen Kreis Euskirchen; zum Bau verwendete man, wie oft, Steine aus dem nahen Römerkanal. (über diesen und seine Beziehungen zum Klosterbau s. J. W. Brewer: „Vaterländische Chronik d. Rheinprovinzen“, 1826, S. 372 f.)

Von dem Kloster sind Reste bzw. Umbauten noch erhalten, und zwar aus der Stiftungszeit Mauern der Kirche, einer Basilika mit drei Schiffen und verlängertem Stiftschor, davor westlich der Grabraum Wilhelms, der später als Kapelle diente, das ehemalige Refektorium und Teile des Kreuzganges. Ein Gemälde im ehemaligen Kloster stellt dieses wahrscheinlich vor der Zerstörung dar (Clemen: „Die Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz, Kreis Rheinbach“). Das Kloster wurde ein Opfer der Säkularisation, die Kirche 1811 abgebrochen; heute bildet der Rest der Anlage einen Gutsbetrieb. In der Nachbarschaft, auf Bornheim zu, liegt die so genannte Schillingsbrücke bei dem Römerhof.

In Schillingskapellen befanden sich zwei Marienfiguren. Die eine davon, jetzt in Buschhoven, wird einmal „das älteste und geschichtlich denkwürdigste Gnadenbild“ genannt (Katholische Kirchenzeitung f. d. Erzbistum Köln, Beilage „Weltwarte“ vom 8. 7. 1934, dort die Plastik 1190 datiert, mit Aufnahmen des Rosenfestes; s. auch „Weltwarte“ 12. 7. 1936 „Das Fest der Rosen im Kottenforst“ mit guten Abbildungen). Sie verblüfft durch ihre fast antik-primitive Wucht, die allzu einseitig als „starr und leblos“ bezeichnet worden ist (Kunstdenkmäler d. Kreises Rheinbach, 20).

Die Stiftungsgeschichte bzw. -sage soll bereits ein Gedicht vom Ende des 15. Jahrhunderts enthalten (J. Röggerath i. d. „Rheinischen Provinzialblättern“, Jahrg. 4, Bd. IV, 1837, worin es mitteldeutsch genannt wird und seine Fundstätte eine Sammlung der Kölner Schulverwaltung). 1663 dichtete das Freifräulein Anna Margarete v. Horrich, Stiftsdame zu Schillingskapellen, ein anderes darüber (Clemen), oder meint Röggerath dasselbe? Die Plastik besteht aus Holz, ist 75 cm hoch, und ihr Untersatz stammt aus dem 15. Jahrhundert. Die Figur sitzt auf einem Stuhl mit einfachen gotischen Bogenverzierungen auf den Seitenwangen, der Untersatz zeigt spätgotisches Maßwerk; Kopf und Hände sind verhältnismäßig groß.

Der Kopf, der sich nach unten zu verbreitert, neigt sich ein wenig nach vorne, der Blick richtet sich mit gesenkten Lidern nach abwärts. Das Haupt des Kindes trägt eine vierzackige Krone. Die Linke hielt früher wohl ein Zepter. Die Plastik zeigt zwei individuelle Versuche, Bewegungsmotive darzustellen: den Blick nach abwärts und das segnende Kind, das die Mutter vor dem Herabgleiten von ihrem Schoß zu bewahren sucht.

Was an Resten der ehemaligen Bemalung an ihr zu sehen ist, habe ich noch nicht nachgeprüft. Sie fand ehemals ihre Aufstellung an einer mit Steinplatten besonders ausgelegten Stelle oberhalb des Stiftergrabes, einem Raum, der also für diese Zwecke gebaut wurde und nach der Lage der Klostergebäude nicht als Eingang, wie üblich im Westwerk der Kirche, zu dienen hatte.

Vom kunstgeschichtlichen Standpunkt her ist dazu zu sagen: Die Westwerke romanischer Kirchen dienten oft als Chor für die Aufstellung von Marienaltären, wie also auch in Schillingskapellen, wo das Stiftergrab hinzukam. Im niederrheinischen Umkreis. findet sich eine solche Maria geweihte Westchorhalle aus etwa gleicher Zeit in dem kurz vor 1190 erbauten Westwerk des Xantener Domes. Die Marienkapelle der Maastrichter Servatiuskirche birgt heute eine gotische Marienstatue, die ehemals als wundertätig im Westchor stand; das Westwerk von St. Jakob in Lüttich besaß ebenfalls einen Marienaltar usw. (vgl. Alb. Verbeek i. Wallraf-Richartz- Jahrbuch IX, 1936, S. 83. „Romanische Westchorhallen an Maas und Rhein“. Zu den Maasbeziehungen dieser Baugruppe, beginnend um 1000, vgl. Edgar Lehmann: „Der frühe deutsche Kirchenbau“, Berlin 1938, S. 37). Zu den kunstgeschichtlichen Verbindungen treten auch die familiengeschichtlichen des 13. Jahrhunderts in der Heinsberger Gegend.

Im Mittelalter bildete das Gnadenbild das Herzstück der sogenannten Römerfahrt, einer Wallfahrt, die, im Trierer Dom beginnend, im Aachener Münster endete und alle wichtigen Gnadenorte dabei berührte (Weltwarte).

Bereits 1806 wurde das erstgenannte Bild in die Pfarrkirche des nahen Buschhoven überführt und wird dort noch jährlich im Juni am Rosenfest feierlich durch das Dorf getragen, mit Rosen geschmückt, weil es unter Rosen gefunden wurde; diese Rosen werden nach der Prozession unter die Teilnehmer verteilt.

Die zweite Madonnenplastik gelangte ebenfalls in der Säkularisation aus dem Kloster in andere Hände. Ein Bauer nahm sie in seine in der Nähe von Buschhoven und Schillingskapellen gelegene Wohnung. Dort wurde sie von seinen Nachkommen bis Sommer 1938 sorglich gehütet, um dann durch Walter Bornheim (s. S. 121) unter den schwierigsten Umständen erworben und dem Frankfurter Liebig-Museum verkauft zu werden, wo sie als „Bornheimsche Madonna“ ein neues Heim inmitten hervorragender rheinischer Plastik erhielt. Die Figur, durch einen unverzeihlichen Unverstand vor wenigen Jahren vollständig abgelaugt, gilt einer mündlichen Tradition zufolge als das eigentliche Gnadenbild. Tatsächlich steht sie künstlerisch weit über dem Buschhovener Gnadenbild und dürfte auch wohl älter sein, d. h. aus dem dritten Viertel des 12. Jahrhunderts stammen. Den Typus verbreiteten namentlich die Zisterzienser bis nach Skandinavien, ein verschollenes, wohl französisches Urbild liegt ihm zugrunde (s. H. v. Einem: „Die Madonna aus Nikolausberg bei Göttingen«, Jahrb. d. Preuß. Kunstsamml. Bd. 52, S. 112 H.). Im wesentlichen steht die Madonnenfigur der Hochblüte gleichzeitiger französischer Plastik nahe und ebenbürtig unter den besten Zeugnissen der rheinischen Kunst dieser Epoche. Erfüllt von fraulicher Hoheit zeigt das volle Antlitz und das feinfältelige Gewand die Höhe einer Kultur, in der sich das Menschliche mit dem Religiösen in einer danach für immer verlorenen Harmonie durchdrang (s. Tafel 3).

Vielleicht stand das erste der beiden Madonnenbilder in der Kapelle am Auffindungsort, das zweite in der Klosterkirche selbst. Nach anderen befand sich das Gnadenbild zuerst im Kapitelsaal, später in einer vergitterten Wandnische des Chores. In Wahrheit dürfte es sich dabei um die beiden Plastiken handeln, die an verschiedenen Orten aufgestellt waren. Zwei der Klosterglocken gelangten ebenfalls nach Buschhoven; in der größeren davon soll das Auffindungsglöckchen eingeschmolzen sein. Das Klostersiegel zeigte das Marienbild (P. Simons i. d. Beiträgen zur Geschichte der Stadt Euskirchen, 1911, S. 129 ff.). Wilhelm I. verehrbte dem Kloster auch andere Reliquien. 1761 werden diese aufgezählt in einem „Bericht von dem Marienbild i. d. Adel. Frawen-Kloster Schillings-Capelle, samt Verzeichniß der Reliquien so aus dem h. Land von dem Ritter W. Schillings zu Bornheim dorthin gebracht“.  Der mündlichen Überlieferung einer Buschhovener Familie zufolge wurde deren Ahn kurz vor der Aufhebung des Klosters von der letzten Äbtissin oder den letzten Nonnen mit verbundenen Augen in einen Keller geführt, wo er den Kirchenschatz des Klosters einmauern musste. Heute noch soll jener dort ruhen.

Wilhelm I. selbst -wurde in dem Vorraum der von ihm gestifteten Kirche begraben. Eine Inschrift, die seinen Tod 1200 ansetzt, ist auf einem Balken dort angebracht, und zwar in der jetzigen sogenannten Kapelle hinter dem Altar. Sie lautet: „In hoe loeo Generosis Dominus Wilhelm Schilling de Buschfeld (!), Miles et Dominus in Bornheim, Fundator Hujus Monasterii Statuam Beatae Mariae Virginis invenit“ (Clemen). Sie ist aber vermutlich erst im 18. Jahrhundert angebracht worden; Röggerath verwechselt sie anscheinend, wenn er von einem großen Stein oberhalb des Stiftergrabes spricht, auf dem die Gründungssage in der erwähnten Gedichtform zu lesen sei. Nach der erwähnten Urkunde jedoch starb Wilhelm 1. schon 1197, so dass die Inschrift wohl das Begräbnisjahr angab, was erklärlich ist, wenn man für den Bau der Kirche drei Jahre ansetzt. Sie nennt Wilhelm übrigens „von Buschfeld, Ritter und Herrn zu Bornheim, und mehrere Autoren folgen ihr darin. Dieser Rittersitz, Stammsitz der späteren Seitenlinie, scheint aber noch nicht in Wilhelms Händen gewesen zu sein, wie aus einer Urkunde von 1276 hervorgeht, wo Buschfeld durch Tausch von Winnemar v. Gymnich an Beatrix v. Kerpen kommt (Clemen: Kr. Euskirchen, S. 133, s. S. 51). Der Irrtum ist leicht erklärlich: Die Seitenlinie der v. Buschfeld blühte bis in das 16. Jahrhundert in nächster Nähe des Klosters, während das adelige Haus Bornheim im Hauptstamm früher erlosch und mit ihm die Erinnerung.

Der Befund der heutigen Ortsverhältnisse von Schillingskapellen (das nach der Säkularisation an den Grafen Belderbusch und von diesem an die heutigen ‚Besitzer, die Freiherren v. Boeselager, fiel), ist folgender: Die Klostermauer umschließt einen Komplex von 19 Morgen Land, von denen 9 auf den engeren Kreis von Hof und Gebäuden fallen – eine Ausdehnung, die heute noch die alte Mauer umfangen soll. Das Tor, in neuerer Zeit mit den alten Nägeln des früheren und in dessen genauer Wiederholung beschlagen, zeigt mit diesen das Gründungsjahr 1193 an. Dicht bei dem Kloster, in der lieblichen Hügellandschaft des Vorgebirges mit nahem Wald eingebettet, liegen sieben Fischteiche; der ebenfalls nahe Römerkanal ist hier nur noch in Bruchstücken erhalten, da die Steine zum Klosterbau verwandt wurden.

In dem geschichtsdurchtränkten Land fällt es wiederum auf, wie die Familie sich im Zuge römischer Tradition und Straßen ausbaute. Die Grundrißskizze in den Kunstdenkmälern wäre im einigem zu berichtigen; das angegebene Gemälde, stark beschädigt und wohl aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, zeigt u. a., wie auch die Grundmauerreste, dass der Kirchturm nicht am Westende des Mittelschiffs, sondern am Westende des nördlichen Seitenschiffs lag (das Bild ist topographisch ungenau und primitiv). Die noch erhaltene Kapelle, in der Achse des Mittelschiffs und im ehemaligen Westwerk also, ist nur notdürftig ausgestattet, der Inschriftbalken aber noch vorhanden. (Eine Renovierung des Raumes wäre eine Ehrensache der Familie.) Unter einer kleinen Steinplatte in der Mitte dieses Raumes fand der Gutspächter 1929/30 Reste eines Holzsarges, dessen ehemaliger Hohlraum mit Kies ausgefüllt war, was eine frühere Öffnung des Grabes bezeugt; darin lagen Knochenreste und zwei starke Schädel mit Zähnen. Ein hinzugezogener Arzt erklärte die Schädel als die eines Mannes und einer Frau -; nicht nur weil die Grabstelle immer als die des Stifters bekannt war, ist anzunehmen, dass es sich hier tatsächlich um Wilhelms I. und seiner Gattin Alheids irdische Überreste handelt! (Der eigentliche Klosterfriedhof befand sich an der nördlichen Kirchenseite, neben dem Turm.) Das Grab ist jetzt wieder in seinen früheren Auffindungszustand gebracht worden. (Pfarrer Tent im benachbarten Buschhoven, der Hüter des Madonnenbildes, widmet sich seiner Lebensaufgabe, der Erforschung des uralten germanischen Rosenmythos und seiner christlichen Fortsetzung; seinen großen Opfern ist auch der Fortbestand des Rosenfestes am Sonntag vor Johannis, im Juni, zu danken.

Lektüre über Schillingskapellen und das Rosenfest in Tageszeitungen: Deutsche Reichszeitung!Sieg-Rhein-Zeit. 13.6. 1929. – Bonner General-Anzeiger vom 21.6. 1929 [mit vier Abbildungen, u. a. der Kapelle und des Bildes aus dem 18. Jahrh. – Westdeutscher Beobachter vom 19. 5. 1934, Nr. 135. – S. auch Werner Bornheim: „Die Buschhovener Madonna und ihr Stifter Ritter Wilhelm Schilling, eine Gestalt der Stauferzeit“, Mitt. d. Westd. Gesellsch. f. Familienk. Bd. IX, 1937, Heft 3, S. 81 ff., mit einer Abbildung der Madonna).

Die Bedeutung der Klosterstiftung beweisen u. a. die Ablässe, die schon früh zu den Gunsten der Pilger gestiftet wurden; so verleiht der Erzbischof am 23. 3. 1383 allen denen Indulgenz, die zu bestimmten Tagen vor dem Altar des Klosters Schillingskapellen für die dort Begrabenen und die Stifter beten (Tille, „übersicht über die kleineren Archive der Rheinprovinz“, Bd. I, S. 173).

Bis in unsere Tage hat sich die Dankesschuld Wilhelm I. gegenüber gerettet: Jährlich wird des Ritters und seiner Familie am Kirmesmontag bei der Messe in der Kirche zu Miel gedacht, denn ihr schenkte er den Zehnten zu Hohn (Heusgen: „Gesch. d. Pfarreien d. Dekanate Meckenheim u. Rheinbach“, S. 205, ersch. 1926).

Wilhelms Gattin und Töchter waren bisher nicht urkundlich zu erfassen, jedoch verdienen die Angaben aller Autoren darüber Glauben, weil sie durch die Klostergeschichte überliefert sind (v. Mering: „Gesch. d. Burgen, Rittergüter, Abteien und Klöster“, Heft 9. „Das adelige Frauenkloster Schillingskapellen“). Die Gattin Alheid ging nach dem Tode Wilhelms I. in das von ihm gestiftete Kloster, wo sie später vor dem Altar der Kirche begraben wurde.
Ihre Kinder:

1. Wilhelm II., 
2. Beatrix, Nonne zu Schillingskapellen, begraben dort vor dem Altar der Kirche.
3. Lätizia, erste Äbtissin zu Schillingskapellen, begraben dort vor dem Altar der Kirche.
4. Tochter, verheiratet mit Goswin Ritter und Erbmarschall von Alfter zu Alfter, † nach 1236. Durch diese Ehe kamen an diese Familie Bornheimsche Besitzungen, wovon 1346 noch solche in den Händen des Ritters Goswin v. Alfter zu Ober-Bornheim waren (Invent. d. Kölner Klöster u. Stifte, Bd. 190, Kloster St. Apern, Urk.-Nr. 20121) wie auch ein Sohn aus dieser Ehe in Bornheim wohnte (Fahne, „Gesch. d. Grafen Salm-Reifferscheidt“). Die Tochter Wilhelms 1. wird dadurch zur Ahnfrau der Grafen, späteren Fürsten Salm-Reifferscheidt-Dyck und hierdurch die mehrerer, auch außerdeutscher, Familien des Hochadels. – 1271 nennt sich ihr Sohn Goswin v. Alfter „Vogt v. Bornheim“ (Regest. IH, Nr. 2435). – Zu Bornheim besaßen auch noch andere Geschlechter Güter; eine Verwandtschaft zu diesen ist sicher anzunehmen; so erscheinen mit solchen die Beissel v. Gymnich bereits vor deren Ehe mit der Erbtochter Elisabeth v. Bornheim (s. S. 39), wiederum ein Hinweis auf einen Zusammenhang mit Helmerich, und 1391 treten die Scheiffart v. Merode, ebenfalls vor der Ehe mit der Erbtochter Beissel v. Gymnich zu Bornheim, mit dem „Bornheimer Hof“ zu Harff auf, wo sie außerdem den Müllershof und Gut Hohenholz besaßen (Annalen d. hist. Vereins f. d. Niederrhein, Bd. 55, S. 200). Um 1270-80 treten ja auch Änderungen in dem Lehnsverhältnis d. v. Bornheim auf (s. S. 31). Goswin Erbmarschall v. Alfter war 1303 Vogt zu Bornheim (Lacombl. 30, vgl. auch Rhein. Amiquarius, 3. Abt. Bd. 12, S. 12 15
5. Hermann I. v. Bornheim (Hermann ein Leitname der v. Alfter), erzbischöflicher Kämmerer, nach Fahne 1200-1239 urkundend. Erscheint 1229 beim Kloster Schillingskapellen, als Otto v. Wickrath auf ein Patronatsrecht verzichtet (Regest. IH, 681), bereits Juni 1223 als Zeuge (Regest. 393), dann 1237 als Hermann de Burneim in einer Urkunde über Kloster Schillingskapellen (Lacombl. 658), dann im August 1239 (Regest. 957); 1240 wieder in Verbindung mit O. v. Wickrath und Schillingskapellen (Regest. 1003), am 4. 12. 1240 (Regest. 998), und 1242 bei dem stadtgeschichtlich wichtigen Schritt betreffs Niederlegung der Festungswerke zu Deutz (Ennen u. Eckertz, Quellen, H, S. 231); am 13. 7. 1242 (Regest. 1054, Echtheit zweifelhaft), 1243 beim Kloster Deutz (Regest. 1068), dann am 20. 2. 1243 (Regest. 1075) und am 25. 3. 1243 (Regest. 1078). Wahrscheinlich, nach seiner Wohnung am erzbischöflichen Hof, identisch mit Hermann Schilling (solidus), kauft er 1235 ein Haus auf der Friesenstraße und wird 1248 mit seinem Haus am Hof, südlich zwischen „Unter Taschenmacher“ und Pützhof, erwähnt; 1262 damit als verstorben (Keussen: „Topographie d. St. Köln im Mittelalter“). über das Erbkämmereramt und die Beziehung der v. Bachern dazu s. Strange: „Das Erbkämmereramt d. Erzstifts Cöln“, Heft XII, S. 64 f. Seine Gattin Elisabeth war die Tochter des Kämmerers Gotfrid v. Bachern und der Friederunis. Die Kinder sind wohl die bei Fahne fälschlich als Stammherren der von Buschfeld mit ihrer Mutter Alheid angegebenen:
a) Hermann
b) Sigismund,
c) Aleid,
d) Gertrud

Wilhelm II. urkundet zuerst 1197 mit dem Vater zusammen zweimal (s. S. 21), demnach wohl als großjährig; dies auch weil er schon 1216 mit seinem Sohn Rener erscheint, als der Erzbischof bekundet, dass das Kloster Walberberg von Ritter Wilhelm v. Burnheim und seiner Gemahlin Mechtildis ein Allod zu Geilendorp (Giehlsdorf) erworben hat, wobei lauter Dynasten als Zeugen auftreten (Invent. v. St. Pantaleon, Nr. 37). Mit seinem gleichnamigen Sohn ist er schwer auseinanderzuhalten, was schon Fahne – dessen Stammtafel wegen ihrer Fehlerhaftigkeit hier nur selten herangezogen wird – zu Irrtümern verführte, u. a. zu dem, die Zeit von 1173 bis 1316 mit nur drei Generationen ausfüllen zu wollen! Als Zeuge tritt „Wilhelm solidus“ am 25. 4. 1226 auf (Lacombl. 651) und im gleichen Jahr als „R (= Ritter?) Scillinc“ (Lacombl. 652). Bereits 1208 beweist eine Urkunde seine Bedeutung, als er als Zeuge beiwohnt, wenn der Erzbischof das Schutz- und Trutzbündnis mit Herzog Heinrich v. Lothringen schließt (Regest. 56). 1217 erwirbt er mit dem Konvent von Schillingskapellen einen Zehnten (Regest. 181). 1224 bekommt das Kloster Schillingskapellen vom Kloster Siegburg eine Erbpacht, wobei „Wilhelm Scillinc“ als Ritter Zeuge ist (Regest. 436). Dann erscheint er in einem der ehemals häufigen Streitfälle mit den Klöstern, nachdem ihn eine Urkunde vom 31. 5. 1225 unter vielen Dynasten bringt (Regest. 494). Am 25. 4. 1226 besiegelt der Erzbischof eine Entscheidung, worin Wilhelm Scillink Vogt v. Bornheim die Erwerbung des Kölner Apostelstifts zu Bornheim aus seiner Vogteischaft freilässt (Regest. 585). Damit sollte dies aber noch nicht erledigt sein, denn im August dieses Jahres bestätigt der Erzbischof die Schlichtung eines Streitfalles vor dem Dekan von St. Gereon – einem freiadeligen Stift und päpstlicher Richterinstanz -, zwischen dem Apostelkloster und Wilhelm Scillink Vogt v. Bornheim, der dem Kloster zwei Pferde oder zwei Mark zurückgibt und die Kosten von 18 Solidi trägt. Die vom Kloster erworbenen Güter zu Bornheim werden frei von allen vogteilichen Lasten, bis auf eine Abgabe von einem halben Malter Weizen, wie es in der vom Erzbischof besiegelten Urkunde festgesetzt sei. Alle anderen gegenseitigen Klagen werden fallengelassen, den letzten Entscheid in dem Streitfall werde der Bischof selbst bis zum 1. 10. fällen (Regest. 587).

Danach erscheint „Wilhelm solidus“ noch einmal am 4. 12.1227 beim Grafen v. Ravensberg mit Dynasten als Zeuge (Regest. 649), um bis 8. 4. 1247 nicht mehr aufzutauchen. An diesem Tag besiegelt Erzbischof Konrad v. Hochstaden einen Entscheid zwischen dem Apostelstift und Vogt Wilhelm v. Bornheim wegen des steinernen Hauses zu Brenig und der dortigen Stiftsgüter (Regest. 1315), wobei Wilhelm II. siegelt (s. S. 189). Damit verschwindet Wilhelm II. aus den Urkunden, der nächste gleichen Namens, der nach einem längeren Zwischenraum auftritt, ist sein Sohn. Die Angabe bei Maaßen, daß ihm Eberhard 1259 in der Herrschaft folge, ist ein Irrtum, denn die zitierte Urkunde ist die der Schöffeneinsetzung Everhards, wie noch folgt.